Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der AOK-Bundesverband
verunsichert derzeit wider besseren Wissens die Öffentlichkeit und
versucht, eigene Fehler zu kaschieren. Die AOK unterlässt es dabei
sicherheitshalber erneut, das eigentliche Problem beim Namen zu nennen -
die Rabattverträge. Denn seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattverträge
waren und/oder sind immer noch einige Hersteller, die von der AOK mit
Zuschlägen beglückt wurden, nicht lieferfähig. Das heißt faktisch: Die
Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht
existiert!
Trotzdem mussten Apotheken zigtausende AOK-Patienten in dieser Lage
versorgen. Das haben die Apotheken getan und haben wirkstoffgleiche
Arzneimittel gesucht, abgegeben und damit den Patienten versorgt. Um
solche Situationen zu klären und damit weder Patienten noch Apotheken
als Betroffene unter den teils katastrophalen Lieferausfällen der
AOK-Partner zu leiden hatten, vereinbarten die AOK und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) e.V. eine sogenannte Friedenspflicht.
Richtig ist, dass in dem genannten Fall die Ursache für mögliche Fehler
die womöglich mangelhafte Dokumentation und damit der fehlende Hinweis
auf die Nicht-Lieferfähigkeit des Produkts war. Die Apotheken haben sich
deshalb bemüht, wirkstoffgleiche Präparate abzugeben - und damit die
Versorgung der AOK-Patienten sichergestellt.
DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Richtig ist, dass wir solche Fälle mit
den Krankenkassen klären müssen. Wenn fehlerhaft dokumentiert wird, muss
das korrigiert und klargestellt werden. Das ist bereits in Gesprächen
zwischen AOK und DAV, aber auch durch Mitteilungen der Apothekerverbände
und auch durch den Einsatz der Apothekenrechenzentren längst geklärt.
Es ist und bleibt dennoch grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern
abschließt, die nicht eine einzige Packung liefern können - und am Ende
die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
Kontakt
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
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