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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Viele
Patienten sind durch Beipackzettel verunsichert. Eine Umfrage im
Auftrag der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei
3.300 Bundesbürgern zeigte: Jeder Zweite bewertete Beipackzettel als
eher unverständlich oder schlecht lesbar. 58 Prozent fanden die Angaben
zu kompliziert oder zu ausführlich. 37 Prozent aller Befragten gaben an,
dass ihnen der Beipackzettel Angst mache, bei Menschen über 65 Jahren
sogar 49 Prozent. „Wer von einer langen Liste der möglichen
Nebenwirkungen verunsichert ist, sollte unbedingt mit dem Arzt oder
Apotheker darüber sprechen. Das ist besser als Medikamente gar nicht
einzunehmen oder die Behandlung vorzeitig abzubrechen", sagt Friedemann
Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Ärzte und Apotheker können gemeinsam
die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern. ABDA und
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben dazu im April 2011 ein
umfangreiches Zukunftskonzept vorgestellt.
Die oft langen und in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken
auf viele Menschen abschreckend. Die Hersteller müssen alle bekannten
Nebenwirkungen aufführen und ihre Häufigkeit angeben. Die Nebenwirkungen
treten aber nicht bei jedem Patienten auf. Die im Beipackzettel
enthaltene Angaben wie „häufig" oder „gelegentlich" unterscheiden sich
zudem vom allgemeinen Sprachgebrauch. Verursacht ein Arzneimittel zum
Beispiel „häufig" Schwindel, bedeutet dass, dass von einhundert
Anwendern höchstens neun Menschen schwindelig wird. „Seltene"
Nebenwirkungen treten höchstens bei einem von eintausend Anwendern auf.
Der Beipackzettel kann Patienten verwirren, wenn unter
Anwendungsgebieten die eigene Erkrankung nicht aufgeführt ist. Trotzdem
kann das erhaltene Medikament wirkungsgleich sein mit dem, das der Arzt
verordnet hat. Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines
Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein
Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. Im Extremfall bekäme eine Frau mit
Bluthochdruck in der Apotheke ein Präparat gegen Prostatabeschwerden -
und es wäre dennoch das richtige Medikament. Wenn die eigene Krankheit
im Beipackzettel nicht genannt ist, sollten Patienten deshalb in der
Apotheke nachfragen.
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Beipackzettel sind oft kompliziert und schlecht lesbar
Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
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