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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Köln - Seit Anfang des Jahres
2011 können die privaten Krankenversicherungsunternehmen die vorher nur
der GKV zugestandenen Herstellerrabatte einfordern und damit ihre
Arzneimittelausgaben senken. Das so erzielte Einsparvolumen darf laut
Gesetz ausschließlich zur Vermeidung und Begrenzung von
Prämienerhöhungen sowie zur Prämienermäßigung bei den Versicherten
verwendet werden.
Nach einer Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) ist
dabei bereits für das Jahr 2011 mit einem Einsparvolumen von etwa 160
Millionen Euro zu rechnen. Damit können die Arzneimittelausgaben in der
PKV um voraussichtlich ca. 7 % reduziert werden. Einsparungen in
ähnlicher Größenordnung fallen zudem bei den Beihilfeträgern an.
Die Arzneimittelpreise für PKV und GKV rücken aufgrund der nunmehr
beiden gewährten Rabatte dichter zusammen. Lagen die
Arzneimittelausgaben pro Verordnung bislang in der PKV um 10,2 % höher
als in der GKV, beträgt die Differenz aktuell noch 7,7 %. Es verbleibt
damit aber weiterhin ein Kostenvorteil für die GKV, der unter anderem
aus dem nur ihr per Gesetz gewährten Apothekenrabatt und aus der im
Kassenbereich deutlich größeren Bedeutung von individuell ausgehandelten
Rabattverträgen mit pharmazeutischen Herstellern resultiert.
Die Ausweitung des Herstellerrabattes nach § 130a SGB V wurde im Rahmen
des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) eingeführt. Die PKV kann
Rabatte dann realisieren, wenn die Privatversicherten die
Arzneimittelrechnung zur Erstattung bei ihrem PKV-Unternehmen oder die
Beihilfeberechtigten sie bei ihrem Beilhilfeträger einreichen. Zum
Einzug der Arzneimittelrabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen
haben PKV und Beihilfe die „Zentrale Stelle zur Abrechnung von
Arzneimittelrabatten GmbH" (ZESAR) gegründet.
Die Studie „Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben" kann im Internet unter http://www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
Kontakt
Ansprechpartner:
Dr. Frank Wild
Telefon (0221)9987-1652
Telefax (0221) 9987-1653
E-Mail wip@pkv.de
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln
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