Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Seit der Reform des Gesundheitswesens mit Inkrafttreten am 01.Januar 2009 hat sich das Angebot der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend gewandelt. Dies gilt für praktisch alle Angebote, also auch für jene an Studierende.
Waren diese früher bis zu einem bestimmten Alter noch bei ihren Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert, so werben die Privaten Krankenversicherungen mehr und mehr um den akademischen Nachwuchs, unter anderem auch mit Hinblick auf den Kontrahierungszwang (also den Zwang Antragsteller aufzunehmen, die in der PKV versichert sind bzw. dort versichert sein könnten) und die Pflicht Basistarife ohne geschlechtliche oder altersbedingte Risikoaufschläge und Gesundheitsprüfungen anbieten zu müssen.
Insofern bieten zahlreiche PKV mittlerweile Studententarife an. Diese liegen meist bei ca. 100 Euro pro Monat und beinhalten in der Regel all jene Vorzüge, die auch andere Privatversicherte genießen, also beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag, die Übernahme von Zahnersatz, Zuzahlungen bei Sehhilfen, etc.
Der monatliche Beitrag ist jedoch abhängig von der Höhe eines eventuellen Selbstbehaltes. Je höher dieser ausfällt, je niedriger ist der Betrag. Andere Anreize wie beispielsweise die teilweise Beitragsrückerstattung bei entsprechender Leistungsfreiheit oder aber auch der Verzicht auf Krankentagegeld (was bei Studenten ohne Nebenbeschäftigung durchaus Sinn macht, da faktisch keine krankheitsbedingte Einkommensverluste zu verzeichnen sind) bzw. Krankenhaustagegeld , können den Monatsbeitrag entsprechend senken.
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