Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Formulierungshilfe für neue Norm im Infektionsschutzgesetz
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
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Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
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Berlin - SPD, Grüne und FDP wollen jetzt Nägel mit Köpfen machen: Sie haben eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärzt:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von COVID-19-Impfungen zu ermöglichen. Dazu soll ein neuer § 20b in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und auf ein Jahr befristet sein.
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