• 17.01.2019 – Vorbestellung von Grippeimpfstoffen: Risiko müssen Krankenkassen tragen

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ABDA-Stellungnahme zum TSVG

Vorbestellung von Grippeimpfstoffen: Risiko müssen Krankenkassen tragen


Stuttgart / Berlin - Grippeimpfstoffrezepte im Sprechstundenbedarf sollen ein Jahr gelten und die Krankenkassen müssten das Risiko eines unerwarteten Rückgangs bei Influenzavakzinen tragen – unter anderem dies fordert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum TSVG. Auch mit der pauschalen Vergütung der Apotheker mit einem Euro pro Impfdosis ist die Standesvertretung nicht einverstanden. Sie sieht die flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen in Gefahr.

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