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hier ist der vollständige Text für Sie:
RABATTVERTRÄGE
Berlin - Patienten sollen künftig ein anderes als das rabattierte Arzneimittel bekommen, wenn sie die Mehrkosten selbst tragen. Das geht aus einem Diskussionspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die so genannte Mehrkostenregelung könnte die Rabattverträge grundsätzlich verändern.
Freie Auswahl: GKV-Versicherte sollen künftig ihr Präparat selbst
wählen können, wenn sie die Mehrkosten selbst tragen. Foto: Elke
Hinkelbein
Bereits in seinem Eckpunktepapier hatte Bundesgesundheitsminister Dr.
Philipp Rösler (FDP) angekündigt, die Rabattverträge „wettbewerblicher
und patientenfreundlicher" zu gestalten. Konkret erstattet die
Krankenkasse laut Diskussionspapier nur den Preis für das rabattierte
Arzneimittel. Besteht der Patient auf seinem gewohnten Präparat oder
wünscht er ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel, übernimmt er
selbst die Differenz.
Um die Konditionen für das Rabattarzneimittel nicht offenlegen zu
müssen, soll dabei ein Pauschalbetrag festgesetzt werden. Die
Generikahersteller hatten im Vorfeld bemängelt, dass weder der
Listenpreis noch der unter Rabattvertrag tatsächlich erzielte Preis als
Bemessungsgrundlage herangezogen werden können.
Apotheker und Hersteller hatten eine größere Wahlfreiheit grundsätzlich
unterstützt. Dagegen hatten die Krankenkassen und Oppositionsparteien
eine Mehrkostenregelung kritisiert. Sie befürchten, dass die
Rabattverträge damit ausgehöhlt werden und die Hersteller den
Krankenkassen nur noch geringere Preisnachlässe gewähren. Auch eine
Bestechung der Apotheker durch die Industrie wurde heraufbeschworen.
Alexander Müller, Montag, 31. Mai 2010, 12:56 Uhr
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