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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Zahlungen ins Ausland waren oft aufwändig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Systeme Fehlbuchungen. Die EU vereinheitlicht deswegen den europaweiten Zahlungsverkehr.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments
Area) genannt, soll spätestens ab Februar 2016 für alle Finanztransaktionen
gelten. Bereits ab Februar 2014 ersetzt die SEPA-Lastschrift die
Einzugsermächtigung. Bis dahin müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre
Zahlungsvorgänge umstellen.
Lastschriftverfahren bald verpflichtend
Das SEPA-Lastschriftverfahren, das es seit November 2009 für inländische und
grenzüberschreitende Euro-Lastschrifteinzüge gibt, wird demnächst
verpflichtend. Wer regelmäßige Euro-Zahlungen im Ausland vornehmen muss, hat es
damit leichter. Das betrifft beispielsweise die Stromrechnung für die
Ferienwohnung in Spanien oder die Miete für das Studentenwohnheim in
Frankreich.
Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann bereits jetzt von der
Überweisung auf den Lastschrifteinzug übergehen. Dafür muss der Vertragspartner
- der Inhaber der Ferienwohnung oder der Betreiber des Studentenwohnheimes -
dieses Zahlungsverfahren anbieten.
Information vor der Abbuchung
Von Februar 2014 an gilt nur noch ein schriftlich vom Kontoinhaber erteiltes
Mandat: Darin erklärt er sich gegenüber seiner Bank damit einverstanden, dass
der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf. Eine Einwilligung
per E-Mail oder Telefon ist nicht mehr möglich. Der Zahlungsempfänger muss
zusätzlich den Kontoinhaber 14 Tage vorher über eine Abbuchung informieren.
Die SEPA-Basislastschrift kann der Schuldner innerhalb von acht Wochen nach
Buchung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Diese Frist gilt seit Mitte
2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren. Bislang
galt hier eine Frist von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses -
meist am Quartalsende. Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat
erteilt hat, kann er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.
Weiterhin bis 2016 möglich sein wird das elektronische Lastschriftverfahren
durch eine Unterschrift auf dem Beleg, wie das Bezahlen in einem Geschäft.
Einfach, effizient und sicher
Finanztransaktionen - insbesondere Überweisungen, Lastschriften und
Kartenzahlungen - innerhalb der EU sollen ebenso einfach, effizient und sicher
wie inländische Zahlungen werden. Außerdem soll es generell möglich sein, mit
jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten Geld abzuheben oder an jedem Händler-Terminal
zu bezahlen.
Online-Auslandsüberweisungen in Euro müssen Geldinstitute innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums bereits seit 2012 wie Inlandstransfers von einem
auf den anderen Geschäftstag abwickeln. Bei einer herkömmlichen Überweisung per
Formular darf es einen Tag länger dauern. Zahlungen in anderen Währungen dürfen
maximal vier Tage benötigen.
Wie lange es das auf inländische Transaktionen beschränkte deutsche
Überweisungs- und Lastschriftverfahren noch geben wird, ist ungewiss. Es ist
davon auszugehen, dass die einheitlichen Standards ab einem bestimmten
Zeitpunkt für alle Finanztransaktionen gelten werden.
SEPA |
Quelle: Bundesregierung
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