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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Wissenschaftler
haben die bisherigen Versuche der Banken-Stabilisierung durch schärfere
Eigenkapitalvorschriften, wie sie zum Beispiel vom Baseler Ausschuss
für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagen worden waren ("Basel
III"), als in die falsche Richtung gehend kritisiert. Man müsse mehr an
die Kosten der Steuerzahler und weniger an die Kosten der Banken denken,
verlangte Professor Martin Hellwig vom Beratenden Wissenschaftlichen
Ausschuss des "European Systemic Risk Board" in einer öffentlichen
Anhörung des Finanzausschusses am 28.11.2012. Die vom Staat gerettete
"Hypo Real Estate" (HRE) hätte wegen ihrer Griechenland-Papiere in die
Insolvenz gehen können. Die vorgeschriebene Risikogewichtung dieser
Griechenland-Papiere habe jedoch null betragen. Angesichts der
wachsenden Kosten, die der deutsche Steuerzahler für die Banken
aufzubringen habe, müsse geprüft werden, was gebraucht werde, um das
System sicherer zu machen.
Den Aspekt der Sicherheit sprach auch
Professor Gerd Gigerenzer vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
an, der von einer "Illusion der Sicherheit" sprach. Er befürwortete
einfache Regeln, mit denen Sicherheit in einer unsicheren Welt
geschaffen werden könne.
Grundlage der Anhörung war der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie
über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren
Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen
an Kreditinstitute (17/10974).
Die darin enthaltenen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken sehen
unter anderem vor, dass das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute um
das Dreieinhalbfache erhöht wird. Außerdem sollen Banken in
wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches
Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen.
Der gesamte Prozess wird als "CRD IV" bezeichnet.
Die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wies vor dem
Hintergrund der Krise auf die "stabilisierende Wirkung" der Sparkassen
für die Volkswirtschaft hin. Die geplanten europäischen Standards der
Bankenaufsicht seien jedoch für regional ausgerichtete Institute wie die
Sparkassen nicht angemessen. Auch der Deutsche Sparkassen- und
Giroverband argumentierte, die Krise sei nicht bei den Sparkassen
entstanden. Dennoch werde in der EU alles "über einen Kamm geschoren".
Ähnlich äußerte sich der Vertreter des Bundesverbandes der Volks- und
Raiffeisenbanken.
Die Deutsche Kreditwirtschaft, der
Zusammenschluss der Bankenverbände, verlangte in ihrer Stellungnahme zu
dem Gesetzentwurf zudem Änderungen an Detailvorschriften. So sei die
Absenkung von Meldegrenzen für so genannte Millionenkredite nicht
hinnehmbar. Da eine Änderung des Millionenkredit-Meldewesens zum 1.
Januar weder zwingend sei noch durch europäische oder andere Regelungen
vorgeschrieben werde, sollte im Hinblick auf andere Belastungen der
Institute der erste Meldetermin nicht vor dem 31. März 2014 liegen. Auch
die Gruppe Deutsche Börse sah "erhebliche Ermittlungsaufwände bei
geringem Erkenntniswert". Der Sparkassenverband argumentierte, dem aus
der Absenkung der Betragsgrenze entstehenden erheblichen Mehrwert stehe
kein erkennbarer Nutzen gegenüber.
Dagegen begrüßte Sabine
Lautenschläger, die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, die
Meldepflichten, "da die erweiterte und aussagekräftige Datenbasis, der
Aufsicht insbesondere die dringend benötigten eingehenderen Analysen der
Kreditportfolios der meldepflichtigen Institute als Kreditgeber
ermöglicht". Auch begrüßte Lautenschläger die im Gesetzentwurf
vorgesehene Anforderung an die Bildung von Kapitalpuffern. Sie würden
gewährleisten, "dass Institute über das vorhandene Mindesteigenkapital
hinaus über einen Puffer verfügen, der in schwierigen Zeiten
möglicherweise auftretende Verluste auffangen kann". Dagegen warnte die
Aareal Bank in ihrer Stellungnahme vor zu hohen
Liquiditätsanforderungen: "Die geforderte Liquidität ist europaweit kaum
zu beschaffen und stellt bei der restriktiven Anerkennung in Verbindung
mit dem derzeitigen Zinsniveau eine enorme Belastung dar."
Die
dem Sachverständigenrat angehörende Professorin Claudia Buch (Tübingen)
nannte in ihrer Stellungnahme verschärfte Eigenkapitalanforderungen ein
geeignetes Mittel, um systemische Risiken zu reduzieren: "Je höher das
Eigenkapital ist, das die Banken insgesamt in ihren Bilanzen halten,
desto geringer sind die negativen Auswirkungen, die von systemweiten
Ansteckungseffekten ausgelöst werden." Die geplanten Maßnahmen seien
aber nicht weitgehend genug. Insbesondere müsse es Einschränkungen bei
den bisher von verschiedenen Regelungen begünstigten Investitionen von
Banken in Staatsanleihen geben: "Um eine größere Stabilität des
Bankensystems zu erreichen, ist es allerdings erforderlich, die enge
Verbindung zwischen Banken und Staaten zu lockern."
Der
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte die im
Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei den Transparenzregelungen
im Bereich der Pfandbriefe, deren Emittenten in Zukunft mehr
Informationen veröffentlichen müssen. Es sollten noch mehr Informationen
gegeben werden, verlangte der Verband, der darauf hinwies, dass knapp
ein Viertel der Geldanlagen der Erstversicherer in Höhe von insgesamt
1,1 Billionen Euro in Pfandbriefen angelegt sei.
Quelle: Deutscher Bundestag
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