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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
www.pharmazeutische-bedenken.de
Hamburg - Das Onlineportal Pharmazeutische Bedenken hält Apotheker und PTA rund um das Thema Arzneimittelsubstitution regelmäßig auf dem Laufenden. So informiert der aktuelle Newsletter über entsprechende Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Resolution der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Wer den kostenlosen Newsletter-Service noch nicht nutzt, kann sich hierfür in wenigen Schritten auf dem Onlineportal registrieren.
Der
G-BA hat kürzlich eine Liste mit sieben Wirkstoffen publiziert, die
zukünftig vom Austausch ausgeschlossen sind. Die DPhG betrachtet diese
Liste als zu eng gefasst. Daher fordert sie in ihrer Resolution, nicht
einzelne Wirkstoffe von der Aut-idem-Substitution auszuschließen,
sondern alle Vertreter kritischer Indikationsgruppen. Hierzu gehören
nach Einschätzung der DPhG-Experten alle retardierten Wirkstoffe zur
Therapie der Epilepsie, chronischer Schmerzen und des Morbus Parkinson.
Hierbei handelt es sich um Indikationen, bei denen es infolge einer
Substitution besonders häufig zu Komplikationen kommt.
Im Falle
der Epilepsie unterliegt die für die Anfallsfreiheit erforderliche
Dauertherapie mit Antiepileptika einem äußerst aufwendigen Titrations-
und Einstellungsprozess. Plasmaspiegelschwankungen, wie sie durch einen
generischen Wechsel z. B. durch die Substitutionspflicht auftreten
können, müssen daher konsequent vermieden werden. Oberstes Therapieziel
bei der chronischen Krankheit Epilepsie ist das Vermeiden von Anfällen
und damit assoziierter – teilweise lebensbedrohlicher – Komplikationen.
Jeder epileptische Anfall birgt das Risiko eines Status epilepticus, der
potenziell lebensbedrohlich ist. Außerdem kann er für den Patienten
weitreichende Folgen im psychosozialen Bereich haben sowie den
zukünftigen Therapieerfolg und damit die weitere Anfallsfreiheit
gefährden. Bleibt im Sinne der Patienten zu wünschen, dass der G-BA den
weitreichenden DPhG-Forderungen nachgibt und weitere Antiepileptika von
der Substitutionspflicht befreit. Dies gilt auch für die anderen Inhalte
der DPhG-Resolution.
Ausführliche Informationen zum
Krankheitsbild und dessen Therapie liefert das Onlineportal
Pharmazeutische Bedenken in seiner Fortbildung Epilepsie, die durch einen Wissenstest
abgerundet wird. Darüber hinaus bietet das Portal zahlreiche weitere
Fortbildungen, Wissenstests und Hilfestellungen (z. B. ein Musterrezept,
Tipps zur Dokumentation) zu kritischen Indikationen und
Darreichungsformen. Fortbildungsbeispiele sind Antiparkinsonmittel,
Antidiabetika, Immunsuppressiva, Autoimmunerkrankungen und Methotrexat,
topische Dermatika und Opioidanalgetika. Die Inhalte sind für die
Fachkreise im Gesundheitswesen angelegt, insbesondere für Apotheker,
PTA, Pharmazieingenieure und Ärzte.
Das Redaktionsteam.
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