Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kooperationsgipfel 12. und 13. Februar 2014 in München
Gilching bei München - Klarheit beim Kassenabschlag:
Der GKV‐Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben dem ausgehandelten Kompromiss zum Kassenabschlag zugestimmt. Neben der Festschreibung des Zwangsrabatts bis einschließlich 2015 wurde auch Klarheit für die Jahre 2009 und 2010 geschaffen.
Unklarheit beim ANSG:
Ab
wann das ANSG wunschgemäß umgesetzt werden kann, ist noch nicht klar.
Die Forderung der Apothekensoftwarehäuser, genügend Zeit für die
Umstellung zu erhalten, blieb bis heute unberücksichtigt.
Klarheit beim Apothekenabschlag
Im
Rahmen des Schiedsverfahrens konnte auf dem Verhandlungsweg eine
Einigung erzielt werden. Schiedsmann Dr. jur. Rainer Hess musste dafür
kein Urteil fällen, und das ist gut so:
Für
die Apotheken konnte das drohende „Horrorszenario“ vermieden werden –
keine Nachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Für das erste Halbjahr
2013 bleibt der Kassenabschlag bei € 1,75. Im zweiten Halbjahr steigt
dieser auf € 1,85 – was zugleich eine deutliche Reduzierung der
Honorarerhöhung vom 01.01.2013 um 40 Prozent bedeutet! Für die folgenden
zwei Jahre wurde ein Absinken des Abschlages vereinbart: 2014 auf €
1,80 und 2015 auf € 1,77. In den Folgejahren minimieren sich die
Verluste in Bezug auf unser Honorar wieder schrittweise.
Zwar
wurde aus unserer Sicht nicht das finanzielle Optimum durchgesetzt,
gleichwohl ist dem Vorsitzenden des Schiedsverfahrens und den
Verhandlungspartnern zu danken. Die Apotheken verfügen immerhin für die
Vergangenheit, das laufende Jahr und die bevorstehenden zwei Jahre über
wirtschaftliche Planungssicherheit.
ANSG – ab wann bekommen wir wie viel Honorar?
Das
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wird
höchstwahrscheinlich zum 01.08.2013 Gesetzeskraft erlangen. Allerdings
wurden auf der Zielgeraden nochmals Gesetzesänderungen vorgenommen.
Beispielsweise müssen weitere Ausgabenblöcke berücksichtigt werden, die
Ausschüttungsmasse an Apotheken wird reduziert. Auch soll dem DAV zur
Ausschüttung der Honorare mehr Zeit eingeräumt werden. So kann es sein,
dass die Apotheken erstmals zu Beginn des Jahres 2014 Geld aus dem Fonds
erhalten und die ersten sieben Monate des Jahres 2013 keine
Berücksichtigung finden werden. Es bleibt zu hoffen, dass der DAV bei
seiner „ungewöhnlichen Finanzverwaltungstätigkeit“ mit etwa „sechs
Verwaltungsangestellten“ hoch effizient arbeiten wird.
Aktuell kann mit Fondsgeldern noch nicht geplant werden. Daher werden wir abwarten müssen, was wann bei uns ankommen wird…
Was
bereits während der letzten Reformvorhaben stets unberücksichtigt
blieb, ist die Forderung der Apothekensoftwarehäuser, genügend Zeit für
die Umsetzung eingeräumt zu bekommen. Hier müssen die
Apothekensoftwarehäuser in Zukunft stärkeres Gehör finden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Veranstaltungshinweis zum Kooperationsgipfel 2014:
Der
nächste Kooperationsgipfel 2014 findet nun am Mittwoch, den 12. Februar
und Donnerstag, den 13. Februar 2014 wieder im Hotel Marriott in
München statt. Wir haben den Kongress damit auf Mittwoch und Donnerstag
gelegt (nicht mehr Donnerstag / Freitag). Bitte notieren Sie sich
bereits jetzt diesen Termin. Ende Juli wird Ihnen automatisch das
vorläufige Programm übermittelt werden.
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
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