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PharmaRisk® Die All-Risk-Police für Apotheken

Deckungsübersicht: Elementar

 

Elementarschäden allgemein sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Der Erwerb von Versicherungsschutz gegen Sturmschäden ist für Versicherungsnehmer unproblematisch.

Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man Versicherungsschutz i. d. R. gegen

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Lawinen

Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht umfasst. Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresprämien, zum Beispiel für eine Versicherung gegen Feuerschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.

Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können zum Beispiel bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die zum Beispiel in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.

Elementarschäden sind also Kumulereignisse, d. h. ein Schadenereignis führt zu einer großen Zahl an Schäden.

Dies führt dazu, dass die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat vereinbart werden muss. Die Versicherbarkeit richtet sich u. a. nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Grundsätzlich gilt hier das Äquivalenzprinzip, so dass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.

In der erweiterten Elementarversicherung sind die Einzelgefahren in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt so zur kuriosen Situation, dass damit ein bayerischer Almbauer u. a. gegen Sturmfluten versichert ist, während ein Bewohner auf einer Hallig u. a. gegen Lawinenabgänge abgesichert ist.

Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurden Hochwasserereignisse mit aufsteigenden Wiederkehrperioden (Jährlichkeiten) simuliert und es wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:

  • GK 4 - statistisch 1 mal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3 - statistisch 1 mal in 10-50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2 - statistisch 1 mal in 50-200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1 - statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

ZÜRS ermöglicht damit für alle in Deutschland gelegenen Flächen eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser/Überschwemmung.


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