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TIERARZNEIMITTEL
Berlin - Die Regierung will zwar den Versand für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel freigeben, aber Bestellungen von Rx-Präparaten mit Auflagen versehen: Der Versand soll demnach nur möglich sein, wenn der behandelnde Tierarzt ein Rezept ausgestellt hat. Verschreibungen auf Distanz, wie von einigen ausländischen Versandapotheken angeboten, sollen so nicht möglich sein.
Zuerst zum Arzt: Der Bundestag will Arzneimittel nur durch die behandelnden Tierärzte verschreiben lassen. Foto: Elke Hinkelbein
Nachdem die EU-Kommission wegen des Versandverbots für
apothekenpflichtige Tierarzneimittel ein Vertragsverletzungsverfahren
angedroht hatte und der Bundesgerichtshof (BGH) parallel
verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte, sah sich die
Bundesregierung gezwungen, das Arzneimittelgesetz (AMG) zu ändern.
Der Bundesrat hatte den zustimmungspflichtigen Entwurf allerdings nicht
gebilligt. Die Länder kritisieren, dass Tierhalter nicht nur die
Medikamente, sondern auch die Rezepte im Ausland bestellen könnten -
tierärztliche Untersuchungen könnten so umgangen werden. Daher hatte die
Länderkammer eine Beschränkung des Versands auf OTC-Medikamente
gefordert.
Das allerdings stünde Kritikern zufolge im Widerspruch zum Urteil des
BGH, der eine Schlechterstellung gegenüber dem Versandhandel mit
Humanarzneimitteln verhindern wolle. Die Bundesregierung will daher nun
im AMG festlegen, dass Rx-Arzneimittel bei Tieren nur angewandt werden
dürfen, wenn sie von dem behandelnden Veterinärarzt verschrieben oder
abgegeben wurden.
Bei der Abstimmung über den Entwurf der 15. AMG-Novelle folgten die
Bundestagsabgeordneten mehrheitlich der Änderungsempfehlung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nun
muss sich der Bundesrat erneut mit dem Versand von
Veterinärarzneimitteln beschäftigen. Am 28. Februar berät der Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz über den Gesetzesentwurf.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 18. Februar 2011, 15:12 Uhr
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