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VERBLISTERUNG
Berlin - Um seiner Forderung nach einer Vergütung für die patientenindividuelle Verblisterung Nachdruck zu verleihen, hat der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) eine Studie vorgelegt. Demnach könnten alleine Pflegeheime, die verblistern lassen, 160 Millionen Euro pro Jahr an Honoraren sparen.
Sparen durch Blistern: Der BPAV bringt sich mit einer Studie zum
Spareffekt der Verblisterung für seine Honorarverhandlungen in Stellung.
Foto: Elke Hinkelbein
Das Kölner Marktforschungs- und Beratungsunternehmen IFH (Institut für
Handelsforschung), das die Studie im Auftrag des BPAV durchgeführt hat,
geht bei seinen Berechnungen von 700.000 Pflegebedürftigen in
Deutschland aus. Die Gutachter schätzten den Zeitaufwand der Heime für
die Arzneimittelabgabe; dazu unterteilten sie den Prozess in die vier
Phasen Rezeptmanagement und Arzneimittelbestellung, Wareneingang und
Aufbewahrung, Arzneimittelstellen sowie Verabreichen.
Für das Stellen nahm das Team um Dr. Markus Preißner knapp 7 Minuten pro
Patient und Woche an, der gesamte Zeitaufwand wurde auf 17,5 Minuten
geschätzt. Im Fall einer Verblisterung entfallen für das Heim das
Stellen sowie weitere Teile des Versorgungsprozesses wie
Rezeptmanagement und Bestellung. Rund 15 Minuten der Pflegezeit ließen
sich so pro Woche und Patient einsparen, so das IFH. Ausgehend von einem
Minutenlohn der Pflegekräfte von 0,30 Euro ergebe sich ein
Einsparpotential von etwa 160 Millionen Euro jährlich.
Damit dies nicht von den Apotheken getragen werden muss, fordert der
BPAV eine Vergütung von 57 Cent pro Tagesmedikation für die
Blisterzentren; die Apotheken sollen 10 Cent pro Tablette sowie einen
Aufschlag von 3 Prozent erhalten. Nach Angaben des Verbands können durch
die tablettengenaue Abrechnung und die Vermeidung von Folgeerkrankungen
bundesweit jährlich 100 Millionen Euro eingespart werden.
Das IFH hält den Vorschlag, der sich auf etwa 4 Euro pro Patient und
Wochenblister summiert, unter Berücksichtigung geringerer
Arzneimittelausgaben, einer erhöhten Compliance und der Vermeidung von
Folgeerkrankungen für angemessen.
Janina Rauers, Mittwoch, 09. Februar 2011, 15:01 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichten
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