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KRANKENVERSICHERUNG
Berlin - Die Jobcenter müssen
Beiträge für privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger in voller
Höhe übernehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) und
verpflichtete damit das Saarbrücker Jobcenter, einem hilfsbedürftig
gewordenen Rechtsanwalt den Beitrag in Höhe von monatlich 207,39 Euro zu
bezahlen. Ihm waren bisher nur 129,54 Euro erstattet worden. Den Rest
musste er aus der Grundsicherung selbst aufbringen.
Dies akzeptierte das Gericht nicht. Den Beitrag müsse das Saarbrücker
Jobcenter übernehmen, da sonst das „verfassungsrechtlich garantierte
Existenzminimum privat versicherter SGB-II- Leistungsempfänger
betroffen" wäre, urteilten die Bundesrichter. „Hieraus ergibt sich eine
Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe."
Dem Bund drohen damit zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe. Nach
Erhebungen der Bundesregierung sind rund 32.000 Hilfeempfänger privat
krankenversichert. Es handelt sich meist um ehemals Selbstständige. Sie
können seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr in eine Krankenkasse wechseln.
Das Gericht bemängelte an dieser Stelle eine Regelungslücke im Gesetz.
Die Privatversicherungen sind nach geltendem Rechtsstand verpflichtet,
den Beitrag für einen Hartz-IV-Empfänger zu halbieren. Vom verbliebenen
Betrag übernehmen die Jobcenter ungefähr den Betrag, den sie auch für
Langzeitarbeitslose für die - deutlich günstigeren - Krankenkassen
bezahlen müssen. Damit blieben privatversicherte Hartz-IV-Empfänger auf
dem ungedeckten Rest sitzen.
Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil: „Es ist gut, dass es
nun Rechtssicherheit für die Betroffenen gibt." Diese könnten in ihrer
privaten Krankenversicherung bleiben, „ohne sich dafür verschulden zu
müssen". Auch der PKV-Verband äußerte sich positiv: Es gebe nun „endlich
Klarheit zugunsten der Hilfebedürftigen". Zu ihrem verfassungsrechtlich
garantierten Existenzminimum gehöre auch ein angemessener
Krankenversicherungsschutz. Deshalb müssten die Sozialbehörden bei
Privatversicherten „die dazu nötigen Beiträge übernehmen".
Der GKV-Spitzenverband nahm das Urteil zum Anlass, höhere Beiträge für
gesetzlich Versicherte Hartz-IV-Empfänger zu fordern. „Es kann nicht
sein, dass die Jobcenter für Versicherte der gewinnorientierten privaten
Krankenversicherung deutlich mehr zahlen als für Menschen, die in einer
gesetzlichen Krankenkasse sind", sagte Verbandschefin Dr. Doris
Pfeiffer. Sie verwies darauf, dass die Kassen pro Mitglied im Monat rund
278 Euro im Schnitt aufwenden. Für Hartz-IV-Empfänger erhielten sie
aber nur 131,34 Euro von den Jobcentern.
dpa, Mittwoch, 19. Januar 2011, 10:51 Uhr
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