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PATIENTENRECHTE
Berlin - Patienten können ihre Rezepte künftig auch in ausländischen Apotheken einlösen. Das regelt die EU-Richtlinie zu Patientenrechten, die heute vom Parlament in Straßburg in zweiter Lesung angenommen wurde. Damit die Verordnungen auch in anderen europäischen Ländern anerkannt werden, soll die Kommission ein einheitliches EU-Verschreibungsmuster erarbeiten.
Ein Rezept für alle: Das Europaparlament in Straßburg hat heute die Richtlinie zu Patientenrechten angenommen. Foto: EU
Der Patient hat Anspruch auf das Arzneimittel, wenn es in dem Land, in
dem er das Rezept einlösen will, auch zugelassen ist. Geregelt werden
muss noch, welche Angaben auf dem Rezept notwendig sind, damit das
verschriebene Medikament eindeutig identifiziert werden kann: Denkbar
für die eindeutige Bezeichnung ist beispielsweise die Verwendung des
internationalen Freinamens (INN).
Zur Frage steht auch, inwieweit eine Substitution mit Generika zulässig
ist. Außerdem will die Kommission Maßnahmen festlegen, damit
Informationen über Medikament und Anwendung leichter an den Patienten
gegeben werden können. Hat der Apotheker Rückfragen zur Verordnung, soll
er die Möglichkeit haben, den Arzt direkt zu kontaktieren.
Werden Arzneimittel aufgeschrieben, die im Herkunftsland des Patienten
nicht verordnungsfähig sind, muss die Kasse entscheiden, ob sie die
Kosten ausnahmsweise übernimmt. Generell tragen die Kassen die Kosten,
die auch im Inland anfallen würden. Die Patienten müssen aber in
Vorkasse gehen. Für Versandapotheken gilt die Richlinie nicht, da sonst
nationales Arzneimittelpreisrecht unterminiert worden wäre.
Mit der Richtlinie wird auch die freie Arzt- und Krankenhauswahl
EU-weit möglich: Patienten können sich im Ausland behandeln lassen, wenn
sie auf die Therapie auch im Herkunftsland Anspruch hätten. Ambulante
Behandlungen sollen ohne vorherige Genehmigung möglich sein; bei
Krankenhausaufenthalten muss die Kasse vorab gefragt werden. Damit sich
Patienten über die Rechte zur grenzüberschreitenden Versorgung und die
im Ausland angeboten Dienstleistungen informieren könne, wird es in
jedem EU-Land entsprechende Anlaufstellen geben.
Deutsche Bürger können sich schon heute im Ausland auf Kosten der
Krankenkasse behandeln lassen. Interessant ist die Regelung
beispielsweise für Patienten, die in ihrem Heimatland mit langen
Wartezeiten für Operationen rechnen müssen. Auch für Patienten mit
seltenen Erkrankungen und dem Bedarf nach Spezialisten sind die
EU-Maßnahmen von Vorteil.
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sieht die Richtlinie
als Chance für das deutsche Gesundheitssystem. „Ich bin sicher, dass
sich Deutschland dem europäischen Wettbewerb erfolgreich stellen wird."
Der Richtlinie muss der Rat nun noch formal zustimmen. Nach der
Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Regierungen 30 Monate Zeit, die
Maßnahmen umzusetzen.
Yvette Meißner, Mittwoch, 19. Januar 2011, 15:18 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aposecur.de/nachrichten
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