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KRANKENHAUSHYGIENE
Berlin - Die
Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte
für ein neues Hygienegesetz geeinigt. Die Eckpunkte sehen eine Änderung
des Infektionsschutzgesetzes vor: Die Länder sollen demnach ermächtigt
werden, verbindliche Regeln für die Einhaltung der Infektionshygiene zu
treffen.
Als im vergangenen Sommer der Infusionsskandal um gestorbene Babys am
Mainzer Uniklinikum die Öffentlichkeit bewegte, hatten nur fünf Länder
entsprechende Hygieneverordnungen. In den Verordnungen wird unter
anderem geregelt, dass Kliniken spezielle Hygienebeauftragte haben
müssen, die sich um Sauberkeit und Desinfektion in den Abläufen kümmern.
Das Robert Koch-Institut soll zudem eine eigene Kommission aufbauen, die
die Situation bei den Infektionen mit Keimen bewertet, die gegen
Antibiotika resistent sind. Die Experten sollen Therapiestandards
festlegen. Bei der Messung der Klinikqualität soll der Bereich stärker
berücksichtigt werden.
Ziel sei zudem, Kliniken mit hohen Standards mit einem Hygienesiegel zu
zertifizieren. Patienten sollen die Infektionsgefahr an Krankenhäusern
so besser einschätzen können. Auch bei niedergelassenen Ärzten sind
Verbesserungen geplant.
„Jährlich erkranken in Deutschland circa 400.000 bis 600.000 Patienten
an Krankenhausinfektionen, und schätzungsweise zwischen 7500 bis 15.000
sterben daran", heißt es in dem Papier. Bis zu knapp einem Drittel der
Fälle seien vermeidbar. Bis Ostern soll der Gesetzentwurf stehen. „Mitte
Juli könnte er in Kraft treten", erklärte Ulrike Flach,
gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 18. Januar 2011, 12:55 Uhr
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