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hier ist der vollständige Text für Sie:
RAHMENVERTRAG
Berlin - Nachdem sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband mehr als zwei Wochen nach Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) immer noch nicht auf die Details zur Umsetzung der neuen Regelungen verständigt haben, drängt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Eile: „Wir erwarten von der Selbstverwaltung, dass sie sich schnellstmöglich einigt", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Eine Klärung der offenen Fragen sei im Interesse aller Beteiligten. Man sei daher zuversichtlich, dass es in Kürze zu einer Einigung komme.
Schnellstmöglich einigen: Das BMG erwartet von Kassen und Apothekern eine Klärung der offenen Fragen. Foto: Elke Hinkelbein
Eigentlich vertritt man im Ministerium die Position, dass sich Apotheker
und Kassen bereits vor Inkrafttreten des AMNOG auf eine Anpassung des
Rahmenvertrages geeinigt hätten müssen. Als Frist war der gestrige
Montag gesetzt worden.
Die Gespräche zwischen der Spitze von GKV-Spitzenverband und DAV endeten
nach Angaben aus Verhandlungskreisen gestern jedoch ohne konkretes
Ergebnis. Demnach ist noch keine Einigung gefunden, wie den Kassen bei
der Mehrkostenregelung letztlich Apotheken- und Herstellerrabatte zugute
kommen sollen. Auch zur Umsetzung der Packungsgrößenverordnung soll
noch weiter verhandelt werden. Das nächste Treffen soll noch in diesem
Monat stattfinden.
Das BMG hatte klargestellt, dass die Kassen auch bei Wunscharzneimitteln
Anspruch auf die Rabatte von Apotheken und Herstellern haben. Bislang
ist allerdings unklar, auf welchem Wege sie den Kassen zufließen sollen,
da das Rezept nicht in die normale Abrechnung geht. Dem Vernehmen nach
waren die Apotheker in ersten Gesprächen nicht bereit, die Kosten für
die Eintreibung des Herstellerabschlags zu tragen.
Auch bei der Packungsgrößenverordnung gibt es noch offene Fragen. So ist
bislang nicht regelt, ob die Apotheken Rabattarzneimittel abgeben
müssen, die nicht mehr innerhalb der neuen Spannen liegen.
AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann hatte für eine längere
Übergangsfrist geworben, innerhalb der auch Packungen ausgetauscht
werden dürfen, die nach der neuen Packungsgrößenverordnung kein
N-Kennzeichen mehr erhalten.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 18. Januar 2011, 10:47 Uhr
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