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HERSTELLERRABATT
Berlin - Ab Januar können die privaten Krankenversicherungen (PKV) von den Pharmafirmen erstmals den Herstellerrabatt verlangen. Anders als bei den Krankenkassen läuft der Einzug nicht über die Apotheken, sondern über eine eigene Inkassostelle. Für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes und die Beihilfestellen soll die beim PKV-Verband in Köln angesiedelte „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten" (Zesar) die Ansprüche gegenüber den Pharmaunternehmen geltend machen.
Neue Inkasso-Stelle: Um den Herstellerrabatt kassieren zu können, hat
der PKV-Verband eine zentrale Abrechnungsstelle gegründet. Foto: Elke
Hinkelbein
„Der Versicherte reicht wie gewohnt das in der Apotheke bedruckte Rezept
bei seiner Versicherung ein", erklärt ein PKV-Sprecher. Nach einer
elektronischen Vorerfassung schicken diese die Absatzdaten an Zesar.
„Dort wird der Rabattanspruch als Teil einer Sammelliste an das
entsprechende Pharmaunternehmen weitergeleitet", so der
Verbandssprecher.
Zesar ist auch für die Rückführung der Gelder an die
Versicherungsunternehmen und die Beihilfestellen zuständig. Diese dürfen
mit den Abschlägen keinen Profit machen, sondern müssen die
Mehreinnahmen an ihre Versicherten weiterleiten. Über die genaue
Verwendung der Gelder herrscht derzeit allerdings noch Unklarheit. „Der
PKV-Verband hat keine Empfehlung an seine Mitglieder herausgegeben, so
dass die einzelnen Unternehmen jeweils selbst über einen vernünftigen
Weg zur Umsetzung der Rabatte nachdenken", so der PKV-Sprecher.
Die Anschubfinanzierung von Zesar kommt jeweils zur Hälfte von
PKV-Verband und Beihilfestellen, wobei Letzere ihren Teil zu jeweils 10
Prozent auf die Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz sowie auf die zentrale Beihilfestelle des Bundes
verteilt haben. „Nach der Startphase wird Zesar dieses Darlehen durch
eine Transaktionspauschale auf die realisierten Rabatte zurückzahlen und
sich fortan auf diese Weise selbst finanzieren", so der PKV-Sprecher.
Knapp die Hälfte aller deutschen Privatversicherten hat beispielsweise
durch Beamtenstatus Anspruch auf staatliche Beihilfe.
Benjamin Rohrer, Donnerstag, 23. Dezember 2010, 12:06 Uhr
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