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MONOPOLKOMMISSION
Berlin - Die Koalition hält an festen Arzneimittelpreisen und dem Fremdbesitzverbot für Apotheken fest. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten der Monopolkommission hervor. Darin hatten die Ökonomen um Professor Dr. Justus Haucap im Juli erneut gefordert, das Apothekenhonorar von derzeit 8,10 Euro für Verhandlungen mit den Patienten frei zu geben und Apothekenketten zuzulassen. Die Bundesregierung lehnt alle Vorschläge ab.
Gegen Ketten: Die Bundesregierung hält an inhabergeführten Apotheken fest. Foto: Elke Hinkelbein
Der geforderte „sanfte Preiswettbewerb" bei verschreibungspflichtigen
Medikamenten widerspricht aus Sicht der Regierung dem
Sachleistungssystem der Krankenkassen. Denn bis auf wenige Ausnahmen
würden die Medikamente nicht vom Endverbraucher finanziert, sondern von
den Kassen.
Auch in Sachen Apothekenketten sehen Union und FDP keinen
Handlungsbedarf: „Die Bundesregierung sieht die Arzneimittelversorgung
durch die inhabergeführte Apotheke sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot
von Apotheken in Deutschland durch das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom Mai 2009 bestätigt", heißt es in der Stellungnahme.
Danach sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Arzneimitteldistribution im
Sinne einer sicheren und hochwertigen Versorgung selbst zu regeln.
„Diese Anforderungen erfüllen insbesondere die inhabergeführten
Apotheken. Sie stellen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung
mit Arzneimitteln sicher", so die Regierung.
Wettbewerbsdruck auf Apotheken: Der Chef der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap, kann sich mit seinen Liberalisierungsvorschlägen nicht durchsetzen. Foto: Elke Hinkelbein
Um eine Kartellbildung durch Apothekenketten zu verhindern, hatte die
Monopolkommission eine verschärfte Fusionskontrolle vorgesehen, die
Aufgreifschwellen aber nicht näher benannt. Die Ökonomen hatten zudem
vorgeschlagen, dass Apotheken räumlich in andere Geschäfte integriert
werden können, wie das beispielsweise in US-amerikanischen Supermärkten
der Fall ist.
Die Regierung lehnt auch diesen Vorschlag ab: Die Empfehlung würde eine
weit reichende Änderung des für Apotheken geltenden Rechtsrahmens
erfordern, heißt es in der Unterrichtung. „Hierfür besteht aus Sicht der
Bundesregierung keine Notwendigkeit."
Das im Koalitionsvertrag angekündigte Pick-up-Verbot hatte die
Monopolkommission abgelehnt. Pick-up-Stellen erhöhten den
Wettbewerbsdruck auf niedergelassene Apotheken, so das Argument. Die
Regierung hält in ihrer Antwort daran fest, dass es beim
Arzneimittelversandhandel nicht zu „Auswüchsen" kommen darf. Allerdings
stünden dem geplanten Verbot „verfassungsrechtliche Vorbehalte"
gegenüber. Man werde das Thema Pick-up „besonders aufmerksam
beobachten", kündigt die Regierung an.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 22. Dezember 2010, 10:23 Uhr
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