• 17.09.2012 – BGH: Staatsferne der Presse – Eine Marktverhaltensregel für die öffentliche Hand

    PANORAMA – Steuer & Recht Wie weitgehend ist das in der Presse geltende "Gebot der Staatsferne"? Diese Frage musste der BGH (Urt. v. 12. 01.2012, I ZR 129/10) im Rahmen ein ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Branchennachrichten - Panorama:


Steuer & Recht

BGH: Staatsferne der Presse – Eine Marktverhaltensregel für die öffentliche Hand

 

Wie weitgehend ist das in der Presse geltende "Gebot der Staatsferne"? Diese Frage musste der BGH (Urt. v. 12. 01.2012, I ZR 129/10) im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit beantworten. Dabei stellte der BGH klar, dass der Verstoß gegen dieses Gebot eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG darstellt.

Der Fall:

Die Beklagte - die Deutsche Post AG - lässt jede Woche über ihre Zusteller an eine große Anzahl von Haushalten die Postwurfsendung „Einkauf Aktuell" verteilen. Größter Einzelaktionär der Beklagten - mit einem Anteil von 30,5 % - ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, an der wiederrum der Bund zu 80 % und die Länder zu 20 % beteiligt sind.

Die Kläger - Interessenverbände der Zeitungsverleger und Anzeigenblätter - waren der Ansicht, die Verteilung der Postwurfsendung verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG aufgrund Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse und nahmen die Beklagte wegen eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG auf Unterlassung der Verteilung in Anspruch.

Die Entscheidung:

Der BGH hat zunächst ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Staatsferne der Presse durch öffentliche Beteiligung an Presseunternehmen gefährdet sein kann. Dabei stellte der BGH zu Recht klar, dass eine 100 %ige Beteiligung keinesfalls erforderlich sei. Auch eine beherrschende Anteilsverteilung reicht hierbei grds. aus. Der Abhängigkeitstatbestand nach § 17 AktG oder Art. 2 Abs. 1 Buchst. F RL 2004/109/EG sei erfüllt, wenn „ein rechtlich selbständiges Unternehmen aus seiner Sicht in eine Situation geraten ist, in der es der Möglichkeit einer Beherrschung durch ein anderes Unternehmen ausgesetzt ist.". Dies wird dann vermutet, wenn ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz eines anderen Unternehmens steht.

Diese Voraussetzungen sah der BGH im vorliegenden Falle zu Recht als nicht gegeben an. Nach den in der Hauptverhandlung getroffenen Feststellungen waren in den letzten Jahren stets 67 % der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten. Damit verfügten die öffentlichen Anteilseigner mit einer Beteiligung von 30,5% nicht über die entsprechende Mehrheit. Auch eine Verstärkung der Abhängigkeit von den öffentlichen Anteilseignern, bspw. durch Mandatsverteilungen im Aufsichtsrat o.ä., sah das Gericht im vorliegenden Falle nicht.

Dennoch stellte das Gericht durchaus klar, dass das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, grundsätzlich eine, den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckende, Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG darstellt.

Bewertung:

Das Gericht hat hier - neben der konkreten fallbezogenen Feststellung der Beherrschung - klare Richtlinien für den formalen Beherrschungsbegriff geliefert. Hieran dürfte sich damit zu orientieren sein, so dass die Entscheidung insoweit zwar nicht direkt neu erscheint, dennoch noch einmal klar die Rahmenbestimmungen absteckt. Entscheidend dürfte vorliegend aber die Feststellung sein, dass das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, eine Marktverhaltensregel darstellt. Hierauf können sich - sofern eine beherrschende Position gegeben sein sollte - sowohl Verbraucher als auch Wettbewerber berufen.

Dr. Robert Kazemi

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aposecur.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aposecur.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aposecur.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aposecur.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aposecur.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aposecur.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen