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hier ist der vollständige Text für Sie:
AMNOG
Berlin - Die Umstellung der Großhandelsvergütung ist immer noch nicht ausdiskutiert. Beim Deutschen Apothekertag hatte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn in München signalisiert, dass es noch zu Änderungen bei der Regelung kommen wird. Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) soll allerdings zum 1. Januar in Kraft treten. Der Zeitplan ist eng - insbesondere angesichts der Konsequenzen, die die Umstellung auch für Krankenkassen, Hersteller und Ärzte hätte.
Enger Zeitplan: Da sich die Großhandelsvergütung auch auf die
Festpreise auswirkt, bleibt für Änderungen wenig Zeit. Foto: Elke
Hinkelbein
Erhält der Großhandel künftig eine andere Vergütung, ändern sich
automatisch auch die Abgabepreise in den Apotheken. Konsequenzen hätte
dies insbesondere im Bereich der Festbeträge, die sich an den aktuellen
Preisen orientieren. Der GKV-Spitzenverband wird deshalb im AMNOG
rückwirkend dazu aufgefordert werden, die Festbeträge entsprechend der
neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bis zum 1. November
umgerechnet zu haben.
Das AMNOG soll nun allerdings erst am 8. November abschließend im
Gesundheitsausschuss beraten und am 13. November im Bundestag
verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach wurde der ursprüngliche Termin
am 27. Oktober gerade wegen ungeklärter Fragen zum Großhandelshonorar
nach hinten verschoben.
Aktuell wird bei den Kassen noch mit den bislang bekannten Zahlen
gerechnet. „Ich gehe davon aus, dass es bei der Großhandelsmarge keine
Änderung mehr gibt", hatte Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung
Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband, noch Ende September mit Blick auf
die Festbetragsberechnungen gesagt.
Ende Oktober soll die Liste mit den ab Januar geltenden
Festbeträgen veröffentlicht werden. „Der vorgegebene Termin wird
gehalten", sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber
APOTHEKE ADHOC. Werden die Zahlen nun doch noch einmal geändert, sind
die bisherigen Berechnungen der Kassen zu den Festbeträgen allerdings
hinfällig. Auf diese Gefahr hatte der GKV-Spitzenverband auch in seiner
Stellungnahme zum AMNOG hingewiesen.
Problematisch könnte der Zeitplan für Hersteller werden, die bis zum 7.
Dezember eventuelle Änderungen für die Lauer-Taxe inklusive
Apothekenabgabepreis gemeldet haben müssen. Wird der 1. Januar als
Starttermin nicht gehalten, wird es für alle Beteiligten kompliziert.
Denn eine unterjährige Anpassung von Großhandelshonorar und
Festbeträgen würde die Verordnungsvorgaben für die Ärzte tangieren.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband
verhandeln bereits über die neuen Rahmenvereinbarungen für das Jahr
2011; in den vergangenen zwei Jahren standen die Regelungen sogar schon
Ende September.
Bis zum Jahreswechsel müssten sich die einzelnen KVen auf Landesebene
mit den Kassen eigentlich auf die Richtgrößen für 2011 geeinigt haben,
in denen festgehalten wird, wie viel Geld zur Versorgung mit Arznei-
und Verbandmitteln zur Verfügung steht. Liegen die
Apothekenabgabepreise aber plötzlich höher, müssten die Richtgrößen
angepasst werden. Oder die Umstellung des Großhandelshonorars um ein
Jahr verschoben werden.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 14. Oktober 2010, 18:14 Uhr
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