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hier ist der vollständige Text für Sie:
FRANKREICH
Berlin - Die EU-Kommission hat eine Strafe von 5 Millionen Euro gegen die französische Apothekerkammer und ihre Führungsgremien wegen Wettbewerbsverzerrung verhängt. Der Kammer wird vorgeworfen, auf dem französischen Markt für biomedizinische Analysen Mindestpreise durchgesetzt und die Entwicklung von Laborgruppen auf diesem Markt verhindert zu haben.
Teure Strafe: Die EU-Kommission hat eine Geldbuße von 5 Millionen Euro gegen die französische Apothekerkammer verhängt. Foto: EC
„Eine Vereinigung, die private Interessen vertritt und schützt, darf
sich nicht staatliche Befugnisse anmaßen und eigene Vorschriften zur
Einschränkung des Wettbewerbs über die Preise dort erlassen und so die
Unternehmensentwicklung auf dem Markt über das gesetzliche Maß hinaus
behindern", sagte Joaquín Almúnia, Vizepräsident der Kommission für
Wettbewerbspolitik. Die Kammer habe das europäische Recht zu achten.
In Frankreich überwacht die Kammer sowohl die Apotheken als auch die
Labore für biomedizinische Analysen. Seit Oktober 2003 seien die
Beschlüsse der Kammer systematisch auf Unternehmen ausgerichtet
gewesen, die Laborgruppen angehörten, so der Vorwurf der Kommission. Die
Kammer habe ihre disziplinarischen Befugnisse systematisch genutzt oder
gedroht, diese einzusetzen, wenn ihren Weisungen nicht Folge geleistet
würde.
Zudem soll die Kammer zwischen 2004 und 2007 Beschlüsse zur Durchsetzung
von Mindestpreisen insbesondere zum Nachteil öffentlicher Krankenhäuser
und öffentlicher Krankenversicherungen gefasst haben. Sie soll laut
Kommission versucht haben, Nachlässe von mehr als 10 Prozent auf die
öffentlichen Preise der Privatunternehmen im Rahmen von Verträgen zu
verbieten.
Nach Angaben der Kommission liegen die Preise für die am häufigsten
vorkommenden biomedizinischen Analysen in Frankreich bis zu zwei- bis
dreimal höher als in anderen Mitgliedstaaten. Das Verhalten der Kammer
habe Patienten und den Staat geschädigt, so die Kommission. Hätte
Wettbewerb geherrscht oder hätte sich dieser entfalten können, wären
die Preise für medizinische Analysen geringer gewesen. Die Kammer wurde
aufgefordert, das fragliche Verhalten sofort einzustellen.
Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Beschwerde, die die
Labco-Gruppe, ein Verbund von Diagnostik- und Labordienstleistern, im
Oktober 2007 bei der Kommission eingereicht hatte. Die Apothekerkammer
wurde im April 2008 aufgefordert, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.
Im November 2008 führte die Kommission eine Nachprüfung in den
Räumlichkeiten der Kammer durch.
Die Kommission verwechsele das Recht des gewöhnlichen Marktes mit dem
Recht auf Gesundheitsschutz, hatte Kammerpräsident Jean Parrot
seinerzeit angeführt. Da ihre Mitglieder wirtschaftlich tätig sind,
sehen die Brüsseler Wettbewerbshüter die Kammer allerdings als
Unternehmensvereinigung an. Die Kommission macht eigenen Angaben zufolge
erstmalig von ihrer Möglichkeit Gebrauch, gegen eine
Unternehmensvereinigung eine Geldbuße zu verhängen.
Für die Kammer könnte es nicht bei den 5 Millionen Euro bleiben. Denn
Personen oder Unternehmen, die sich von dem gerügten Verhalten betroffen
sehen, können nun auf Schadenersatz klagen. Bei der Kammer war bislang
noch niemand zu den aktuellen Entwicklungen zu erreichen.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 08. Dezember 2010, 15:09 Uhr
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