• 14.06.2025 – Apotheken-News: EuGH prüft Polens Apothekenrecht, Versandhandel unter Druck, Berufsethik als Grenzfrage

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Apotheken-News: EuGH prüft Polens Apothekenrecht, Versandhandel unter Druck, Berufsethik als Grenzfrage

 

Warum der EuGH Polens Apothekenrecht prüft, welche Spannungen zwischen Binnenmarkt und Berufsethik sichtbar werden und wie das Urteil ganz Europa verändern könnte


Der Europäische Gerichtshof prüft derzeit ein Verfahren, das nicht nur Polens Apothekenrecht betrifft, sondern auch weitreichende Konsequenzen für den Binnenmarkt und die Berufsethik im Gesundheitswesen haben könnte. Ein polnischer Apothekenbetreiber hat gegen das Werbeverbot seines Landes geklagt, das nicht nur den Versandhandel, sondern auch jegliche Werbung für Apothekenleistungen verbietet – selbst grundlegende Patienteninformationen. Dieses Verfahren könnte nicht nur Polens Apothekenmarkt betreffen, sondern auch die gesamte EU betreffen, indem es den Konflikt zwischen nationaler Regulierung und den Grundfreiheiten des Binnenmarkts aufzeigt und grundlegende Fragen der Berufsethik im Gesundheitswesen aufwirft. Welche Folgen würde dieses Verfahren für den Wettbewerb im europäischen Apothekenmarkt und den freien Zugang zu Gesundheitsinformationen haben?


In vielen anderen EU-Staaten ist der Versandhandel mit Arzneimitteln, auch verschreibungspflichtigen, erlaubt. Polen gehört zu den wenigen Ländern, die solche Bestimmungen stark regulieren. Das Land sieht in den bestehenden Vorschriften einen wichtigen Schritt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Wahrung der Qualität der pharmazeutischen Versorgung. In anderen Mitgliedstaaten sind diese Regulierungen weniger streng, was einen Wettbewerbsvorteil für die Apotheken in diesen Ländern verschafft. In Polen hingegen werden Apotheken durch die strengen Vorschriften zu einem stark begrenzten Handeln gezwungen. Die polnische Regierung hat die Regulierung als notwendig erachtet, um die Integrität der Apotheker als Gesundheitsdienstleister zu schützen. Es geht hierbei nicht nur um den Zugang zu Arzneimitteln, sondern auch um die Wahrung des öffentlichen Vertrauens in die Gesundheitsberufe. Durch das Verbot von Werbung wird sichergestellt, dass Apotheken nicht als kommerzielle Anbieter wahrgenommen werden, sondern als essentielle Dienstleister im Gesundheitswesen.

Jedoch steht diese Herangehensweise auf einem zunehmend umstrittenen Terrain, insbesondere wenn es um die Frage des freien Warenverkehrs und die Zulässigkeit von Beschränkungen im Binnenmarkt geht. Der EuGH wird entscheiden, ob solche restriktiven Vorschriften im Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts stehen, der die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Kapital sicherstellen soll. Der polnische Fall stellt die Frage, ob nationale Regelungen, die einen echten Mehrwert für die öffentliche Gesundheit versprechen, mit den europäischen Grundrechten und den Prinzipien der freien Marktwirtschaft vereinbar sind. Es wird argumentiert, dass das Verbot von Werbung und Versandhandel den Zugang zu Informationen und Waren für Verbraucher erheblich einschränkt und die Rechte der Bürger auf freie Wahl und Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen beeinträchtigt.

Die Berufsethik spielt eine zentrale Rolle in diesem rechtlichen Streit. In Polen verfolgt man mit den Werbe- und Versandhandelsverboten das Ziel, die Unabhängigkeit der Apotheker zu wahren und eine Kommerzialisierung der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Die polnische Regierung sieht in dieser Regulierung einen wichtigen Schutzmechanismus für das Vertrauen der Patienten in Apotheken und die Integrität des Gesundheitssystems insgesamt. Doch der freie Zugang zu Gesundheitsinformationen wird hierdurch stark eingeschränkt. Patienten haben weniger Möglichkeiten, sich über die verfügbaren Dienstleistungen zu informieren, und auch die Auswahl an Apotheken wird auf ein Minimum begrenzt. Der EuGH muss nun entscheiden, wie der Schutz der Berufsethik in Einklang mit den Grundprinzipien des Binnenmarkts gebracht werden kann, ohne den freien Zugang der Bürger zu den für sie wichtigsten Informationen und Dienstleistungen zu gefährden.

Das Urteil des EuGH wird nicht nur Auswirkungen auf die polnischen Apotheken haben, sondern auch auf andere EU-Mitgliedstaaten, die ähnliche Beschränkungen in Erwägung ziehen oder bereits implementiert haben. Ein Urteil zugunsten Polens würde die Regulierungsmacht nationaler Behörden im Bereich der Apotheken und des Gesundheitssektors weiter stärken und eine Art Präzedenzfall schaffen. Es würde zeigen, dass der Binnenmarkt nicht zwangsläufig die Einführung strenger nationaler Gesundheitsvorschriften in jedem Bereich aufhebt, was für Länder wie Polen von Vorteil sein könnte. Es könnte jedoch auch den Wettbewerb im europäischen Apothekenmarkt beeinträchtigen und den freien Zugang zu Informationen und Waren für Verbraucher weiter einschränken. Andererseits würde ein Urteil, das Polens strikte Regelungen infrage stellt, weitreichende Veränderungen in der Art und Weise mit sich bringen, wie europäische Länder ihre Apotheken und den Gesundheitssektor regulieren.

Das Urteil könnte den Markt für Apotheken in der EU weiter öffnen und den Wettbewerb fördern, indem es den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und anderen pharmazeutischen Dienstleistungen erleichtert. In diesem Fall würde sich die Marktkonkurrenz durch die verstärkte Öffnung von Märkten und den Versandhandel erheblich verändern. Apotheken wären gezwungen, sich auf dem europäischen Markt zu behaupten, was den Wettbewerb und die Innovationskraft im Gesundheitswesen anregen würde. Verbraucher könnten von einem größeren Angebot an Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen profitieren und hätten einen leichteren Zugang zu notwendigen Informationen und Produkten.

Wenn das Urteil hingegen Polens strenge Vorschriften bestätigt, würde dies die Integrität der nationalen Regulierungen stärken, aber auch den Wettbewerb auf dem europäischen Markt weiter einengen. In einem solchen Szenario würden die Einschränkungen des freien Warenverkehrs und der freien Dienstleistungsfreiheit in der EU weiter zunehmen. Es würde sich herausstellen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, auf nationale Besonderheiten und ethische Standards Rücksicht zu nehmen, auch wenn dies mit einer Einschränkung des freien Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt verbunden ist.

Das Urteil des EuGH wird folglich nicht nur für Polen, sondern für ganz Europa von großer Bedeutung sein. Sollte der Gerichtshof zugunsten Polens entscheiden, könnten ähnliche gesetzliche Bestimmungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden, was den Binnenmarkt weiter fragmentieren und den freien Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt erheblich einschränken könnte. Ein Urteil zugunsten des freien Wettbewerbs und der Aufhebung nationaler Werbeverbote hingegen könnte den Weg für eine umfassende Liberalisierung des Marktes ebnen und den Zugang zu Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen in ganz Europa verbessern. In jedem Fall wird dieses Urteil tiefgreifende Folgen für die Apothekenlandschaft in Europa und für die Wahrung der Berufsethik und des Verbraucherschutzes haben.

Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH diese komplexen Fragen beantworten wird und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Regulierung von Apotheken und Gesundheitsdienstleistungen in der gesamten Europäischen Union haben wird. Doch es steht außer Frage, dass die Auswirkungen dieses Verfahrens nicht nur für Polen, sondern auch für ganz Europa von grundlegender Bedeutung sein werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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