• 03.03.2010 – Geteiltes Leid ist halbes Leid

    SICHERHEIT – KFZ Bei Auffahrunfällen ist die Rechtslage nach landläufiger Meinung klar: Wer auffährt, hat Schuld. Dass das nicht immer so sein muss, belegt eine Entscheid ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® News Sicherheit:


KFZ

Geteiltes Leid ist halbes Leid

 

Bei Auffahrunfällen ist die Rechtslage nach landläufiger Meinung klar: Wer auffährt, hat Schuld. Dass das nicht immer so sein muss, belegt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg.

Nach einem Auffahrunfall auf einer Autobahn ließ sich nicht eindeutig klären, welcher der Unfallbeteiligten den Unfall verursacht hat. In einem solchen Fall findet bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge eine Schadenteilung statt, urteilte kürzlich das Landgerichts Coburg  (Az.: 11 O 650/08).

Eine Autofahrerin fuhr auf der linken Fahrspur einer Autobahn. Nach ihrer Darstellung wechselte ein bis dahin auf der rechten Spur fahrender Wagen plötzlich auf die Überholspur, wobei er ihr Fahrzeug übersah. Weil die Klägerin nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, kam es zu einem Auffahrunfall.

Der Unfallgegner stellte den Vorgang jedoch völlig anders dar. Nach seiner Schilderung war er bereits längere Zeit auf der Überholspur unterwegs, als er wegen vor ihm fahrender Fahrzeuge abbremsen musste. Dabei sei die hinter ihm fahrende Frau aus Unachtsamkeit auf seinen Pkw aufgefahren.

Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte weder durch Befragung von Unfallzeugen noch durch ein Sachverständigen-Gutachten eindeutig geklärt werden, welche der sich widersprechenden Unfallschilderungen der Wahrheit entsprach.

Schadenteilung

Nach Ansicht des Gerichts spricht bei einem Auffahrunfall zwar eigentlich der sogenannte Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden. Erfahrungsgemäß sind auf Autobahnen aber auch unachtsame Spurwechsel eine häufige Ursache für Unfälle.

Das Gericht hielt beide Varianten für denkbar und schätzte die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge für gleich hoch ein. Daher wurde eine Schadenteilung beschlossen. Ebenso wie die Klägerin bekommt dabei auch der Beklagte nur 50 Prozent seines Schadens ersetzt. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(verpd) (ApoSecur)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen