Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Bundesbürger haben in diesem Jahr durch das Bürgerentlastungsgesetz mehr Geld in der Tasche. Viele wollen diese Geldspritze für weitere Vorsorgemaßnahmen nutzen.
Seit Jahresbeginn bleibt privat und gesetzlich Krankenversicherten durch bessere steuerliche Abzugsmöglichkeiten ihrer Krankenversicherungs-Beiträge mehr Geld im Portemonnaie. Viele Bundesbürger können sich nach einer aktuellen Umfrage vorstellen, diese Ersparnis direkt wieder in zusätzliche Vorsorgeverträge zu stecken.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett steuerfrei gestellt, soweit sie einen gesetzlichen Grundschutz nicht übersteigen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) entspricht dies dem Basistarif.
Basistarif |
Seit der letzten Gesundheitsreform müssen alle privaten Krankenversicherer einen sogenannten Basistarif anbieten. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist in Art, Umfang und Höhe dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachempfunden. Auch dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen Höchstbetrag der GKV begrenzt. |
Steuerlich anerkannt werden folglich die PKV-Beiträge abzüglich der Prämien für den Schutz einer Chefarztbehandlung oder eines Einbettzimmers. Auch die Beitragsrückgewähr der privaten Krankenversicherer, wenn der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird, ist abzuziehen.
Entsprechend aufgeschlüsselte Bescheinigungen, die abhängig Beschäftigte beim Arbeitgeber einzureichen haben, stellen die privaten Krankenversicherer aus.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden durch das Bürgerentlastungsgesetz rund 85 Prozent der Arbeitnehmen sowie fast die Hälfte aller steuerbelasteten Beamten und gut die Hälfte der Selbstständigen um insgesamt 7,3 Milliarden Euro entlastet.
So hat eine alleinerziehende Mutter (ein Kind, gesetzlich krankenversichert, Brutto-Arbeitslohn 2010: 25.000 Euro) in diesem Jahr 186 Euro mehr Geld in der Tasche als 2009. Eine Familie (zwei Kinder, privat versichert, 45.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen) hat sogar 292 Euro mehr zur Verfügung.
Steuerabzug von Versicherungbeiträgen |
Absetzbar sind neben den Krankenversicherungs-Beiträgen auch die Prämien zu Unfall-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Risiko- sowie ältere Renten- und Kapitallebens-Versicherungen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Sonderausgaben-Höchstbeiträge nicht bereits durch die absetzbaren Krankenversicherungs-Beiträge ausgeschöpft sind. Als Sonderausgaben-Höchstbeträge werden dieses Jahr maximal 1.900 Euro (bisher 1.500 Euro für Arbeitnehmer beziehungsweise 2.800 Euro (bisher 2.400 Euro) für Selbständige gefördert. |
Vorsorgeexperten empfehlen angesichts steigender Lebenserwartung und eines sinkenden Rentenniveaus, die Ersparnis durch das Bürgerentlastungsgesetz direkt wieder in neue Vorsorgeverträge zu investieren.
Nach einer aktuellen Umfrage eines Versicherers unter 1.000 erwachsenen Bundesbürgern kann sich das rund jeder Dritte vorstellen. Auf die Frage, in welche Art von Vorsorge sie die Ersparnisse wieder investieren wollen, gaben 83 Prozent die Altersvorsorge an. Dahinter folgen die Krankenzusatz-Versicherung mit 26 Prozent und die privaten Pflegezusatz-Versicherung mit 19 Prozent (Mehrfachnennungen möglich).
Ein Versicherungsfachmann steht mit Tipps und Informationen zur Seite und ist dabei behilflich, die jeweils individuell benötigte, zusätzliche Vorsorgemaßnahme auszuwählen. (verpd)
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