• 19.01.2010 - Rote Karte für uneinsichtige Kranke

    Wer wegen gesundheitlicher Probleme mehrere Verkehrsunfälle verursacht hat, muss unter Umständen mit einem Führerscheinentzug rechnen, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.

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Rote Karte für uneinsichtige Kranke

 

Wer wegen gesundheitlicher Probleme mehrere Verkehrsunfälle verursacht hat, muss unter Umständen mit einem Führerscheinentzug rechnen, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.

Wer seine gesundheitlichen Gebrechen nicht ernst genug nimmt und deswegen wiederholt Unfälle verursacht, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Az.: 3 L 1058/09.MZ).

Ein an Diabetes leidender Autofahrer hatte wegen eines abfallenden Blutzuckerspiegels während einer Fahrt auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Er berührte im Bereich einer Baustelle eine Absperrung aus Beton und fuhr danach mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter.

Sein Pkw geriet schließlich ins Schleudern und kam nach mehrfacher Kollision mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn zum Stehen.

Nachdem die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über den Zwischenfall informiert hatte, holte diese ein ärztliches Gutachten ein. Nach dessen Auswertung entzog die Behörde dem Mann die Fahrerlaubnis. Sie hielt ihn wegen seiner gesundheitlichen Probleme für ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Sträfliche Versäumnisse

Der Autofahrer wollte die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Doch dort erlitt er eine Niederlage. Nach dem Ergebnis des ärztlichen Gutachtens ist davon auszugehen, dass der Kläger an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechsel-Entgleisungen leidet, so das Gericht.

Das ist zwar für sich gesehen kein Grund, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Kläger hatte aber in der Vergangenheit wiederholt wegen einer Unterzuckerung Unfälle verursacht. Trotz allem hatte er es versäumt, vor Fahrtantritt regelmäßig seinen Blutzuckerspiegel zu kontrollieren.

Mit Auflagen zum Führerschein

Sein Führerschein wurde ihm daher letztlich wegen seines fahrlässigen Umgangs mit seiner Krankheit entzogen. Denn unter den gegebenen Umständen sprach auch das Gericht dem Kläger die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ab.

Das Gericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass die Entscheidung nicht von Dauer sein muss. Nach Angaben des Gutachters ist es nämlich denkbar, dass dem Kläger nach einer Diabetesschulung und nach mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen von Kraftfahrzeugen unter Auflagen wieder gestattet werden kann. (verpd)

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