Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mit der letzten Gesundheitsreform wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert. Die privaten Krankenversicherer entschärfen diese Wechselbestimmungen mit speziellen Angeboten.
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der Gesundheitsreform drei Jahre in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze verdienen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Deshalb bieten einige Gesellschaften einen Optionstarif an, der einen Wechsel nach Wegfall der Versicherungspflicht in die private Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.
Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes hat im Frühjahr 2007 die damalige Bundesregierung den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV erschwert.
Wechselvoraussetzung ist, dass das Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und zudem in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, statt bisher nur in einem, überstiegen hat. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt derzeit bei 4.162,50 Euro monatlich beziehungsweise 49.950 Euro jährlich.
Für GKV-Versicherte, die in die PKV wechseln wollen, aber zum Beispiel erst in zwei oder drei Jahren die Wechselvoraussetzungen erreichen, bieten einige Krankenversicherer einen Optionstarif an.
Eine eventuell in dieser Zeit eintretende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führt dann nicht zu zusätzlichen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen, wenn der Verbraucher dann tatsächlich in die PKV wechselt.
Wer sich für den Optionstarif entscheidet, friert seinen aktuellen Gesundheitszustand ein - und kann nach Wegfall der Versicherungspflicht ohne erneute Gesundheitsfragen in einen Vollversicherungstarif wechseln. (verpd)
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