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Berlin - Die Bundesregierung will den Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln für Haustiere erlauben. Eine entsprechende Änderung sieht der „Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes" vor. Demnach dürfen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, von Versandapotheken künftig an Tierhalter abgegeben werden.
Demnächst auch online: Die Bundesregierung will den Versandhandel für OTC-Tierarzneimittel erlauben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Öffnung soll auch auf den Versand aus anderen Mitgliedsstaaten
ausgedehnt werden. Künftig soll es Tierhaltern zudem möglich sein, bei
der Einreise nach Deutschland Arzneimittel zu importieren, die dem
Bedarf des mitgeführten Tieres entsprechen.
Mit der Ausnahmeregelung werde einer Beschwerde der EU-Kommission
Rechnung getragen, heißt es in dem Entwurf. Im Juli 2009 wollte die
Generaldirektion Unternehmen und Industrie von der Bundesregierung
wissen, wie sie das generelle Versandhandelsverbot für
apothekenpflichtige Tierarzneimittel rechtfertigt.
Noch im September hatte Berlin die Regelung aus Gründen des
Gesundheits-, Tier- und Verbraucherschutzes verteidigt. Nachdem sich die
Kommission mit der Stellungnahme nicht zufrieden gegeben hatte, lenkte
die Bundesregierung schließlich im Oktober ein und teilte Brüssel mit,
die entsprechenden Vorschriften im Rahmen des regulären
Gesetzgebungsverfahrens zu ändern.
Da sich das aktuelle AMG-Änderungsgesetz ausschließlich mit
Tierarzneimitteln beschäftigt, liegt die Federführung beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Derzeit befindet sich die Novelle in der Ressortabstimmung mit dem
Bundesgesundheitsministerium. Ende des Jahres soll die Gesetzesänderung
in Kraft treten.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 30. März 2010, 15:24 Uhr
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