Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der Begriff
Pari Boy gilt unter Apothekern als Synonym für Medikamentenvernebler. Im
neuen Hilfsmittelliefervertrag der Barmer GEK und der Techniker
Krankenkasse (TK) wurde allerdings ein Vertragspreis für diese
Produktgruppe vereinbart, der mit 99 Euro deutlich unter den Kosten
eines Pari Boy liegt. Der Hersteller Pari informierte die Apotheken in
einem Schreiben nun darüber, wie sie Barmer GEK- und TK-Versicherte
dennoch mit einem Pari Boy versorgen können. Zusätzlich incentiviert das
Unternehmen mit Sitz in Starnberg die Apotheken mit einem Bonus von 20
Euro pro abgegebenem Gerät.
„Bei namentlicher Verordnung mit Begründung kann das entsprechende
Inhalationsgerät über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden", so
der Hinweis. Die Firma empfiehlt, die Geräte der Pari Boy S Familie zu
den üblichen Abrechnungspreisen anzusetzen. Sie liegen zwischen 117,60
und 138,05 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Apotheke bedeutet die
Abgabe eines Pari Boy über Vertragspreis durch den notwendigen
Kostenvoranschlag somit zusätzlichen Aufwand.
Apotheken, die sich dafür vom Hersteller honorieren lassen wollen,
müssen sich zunächst als so genannter „Active Partner" anmelden. Die
Vereinbarung sieht vor, dass die Apotheke ihren Kunden eine jährliche
Überprüfung des Pari Boys anbietet. Dazu muss sie sich ein
Druckprüfgerät, das Pari für rund 79 Euro verkauft, anschaffen. Zudem
sind alle zwei Jahre kostenpflichtige Schulungen zu besuchen. Pro
angeworbenem Kunden gibt es 20 Euro Bonus für die Apotheke. Pari hat das
Programm eigenen Angaben zufolge schon im Jahr 2007 gestartet.
Die TK ist von dem Angebot nicht begeistert, insbesondere weil es schon
die zweite Aktion des Unternehmens ist, drohende Umsatzverluste durch
den Hilfsmittelliefervertrag auf Kosten der Kasse abzuwenden. Erst
kürzlich hatte Pari die Ärzte darüber informiert, dass sie auch
weiterhin produktbezogen verordnen könnten. Die TK schickte der Firma
daraufhin eine Unterlassungserklärung, die Pari inzwischen abgegeben
hat.
„In den Hilfsmittelrichtlinien steht, dass der Arzt die Produktart und
nicht das Produkt an sich verschreiben soll", sagte ein TK-Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es sollte deshalb nicht der Produktname,
sondern „Medikamentenvernebler" auf dem Rezept stehen. Die Apotheke
könne dann entscheiden, welches Gerät sie abgebe. Laut TK gibt es
Alternativen zum Pari Boy, mit denen der Vertragspreis von 99 Euro
eingehalten werden könne. Lediglich in medizinisch begründeten
Ausnahmefällen, sei die Verordnung eines speziellen Produktes möglich.
Während die TK das Marketing bei den Ärzten erfolgreich unterbinden
konnte, sind ihr beim Apotheken-Bonusprogramm offenbar die Hände
gebunden. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gebe es keinen Ansatzpunkt,
so der Sprecher der Kasse. Allerdings werde darüber nachgedacht, wie die
Versicherten informiert werden könnten.
Pari hat unterdessen auch mit seinem Produktangebot auf die neue
Vertragslandschaft reagiert. Mit dem Pari basic stehe an April 2010 eine
günstigere Variante zur Verfügung, die die Apotheken bei Verordnungen
für Barmer GEK- und TK-Versicherte ohne Kostenvoranschlag abgegeben
könnten, sagte eine Sprecherin der Firma gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das
Gerät soll im Einkauf rund 90 Euro kosten.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 30. März 2010, 15:20 Uhr
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