Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Krankenkassen wollen ihre Entscheidung, gerichtlich gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag vorzugehen, nicht kommentieren. „Ich kann nicht sagen, was den Ausschlag gegeben hat", sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber apotheke adhoc.
In Schweigen gehüllt: Der GKV-Spitzenverband will seine Klage gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag nicht kommentieren. Foto: Elke Hinkelbein
Man habe fristgerecht Klage gegen die Entscheidung des Schiedsamtes
beim Sozialgericht Berlin eingereicht, bestätigte die Sprecherin. Vier
Wochen hatten die Kassen dafür Zeit; der Widerspruch kam damit offenbar
buchstäblich in letzter Minute: Am 21. Dezember hatten die Vorsitzenden
der Schiedsstelle den Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 gesenkt.
Die Klagebegründung der Kassen muss allerdings noch nachgereicht
werden. Bis dahin wolle man sich nicht öffentlich äußern, so die
GKV-Sprecherin. Zunächst werde die Begründung der Schiedsstelle zur
Entscheidung detailliert geprüft.
Die Ankündigung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), die sofortige Vollstreckung der Entscheidung der Schiedsstelle vor Gericht durchzusetzen, nehmen die Kassen gelassen: Der Rechtsweg sei eine Option, die beiden Seiten offen stehe, so die Sprecherin. Der GKV-Spitzenverband nutze sie in Form der nun eingereichten Klage. (apotheke adhoc)
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