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Berlin - Für
die Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin (Diamorphin) kommen
künftig die Krankenkassen auf. Die Therapie kann verordnet werden, wenn
die Behandlung mit herkömmlichen Methoden - wie etwa mit Methadon -
nicht mehr zum Ziel führt. Dies beschloss der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA).
Voraussetzung für die Behandlung mit Diamorphin ist laut Beschluss,
dass die Patienten seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei
erfolglos beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und
das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung mit Diamorphin muss
zudem unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Auch ist eine begleitende
psychosoziale Betreuung von mehr als sechs Monaten Dauer vorgeschrieben.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßte
die Entscheidung. „Mit Sorge" sehe sie aber, dass die Behandlung wegen
der strengen Vorgaben „ausschließlich in wenigen, großen Einrichtungen
in Deutschland angeboten wird". Sie setze darauf, dass die
Diamorphin-Behandlung überall dort angeboten werden könne, wo ein
Bedarf besteht.
2008 starben 1449 Menschen in Deutschland an ihrer Drogensucht. In
mehreren Großstädten wurden Schwerstabhängige im Rahmen von
Modellprojekten erfolgreich mit Diamorphin behandelt.
dpa, Donnerstag, 18. März 2010, 18:35 Uhr
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