Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
Bundesregierung will die Bundes-Apothekerordnung (BApO) ändern. Mit der
Novellierung soll die EU-Richtlinie zur Anerkennung von
Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden. Die
Voraussetzungen, unter denen Apotheker hierzulande die Approbation
erhalten können, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland absolviert
haben, werden neu gefasst.
Mit der Novelle wird klargestellt, dass EU-Bürger, die über einen
Ausbildungsnachweis aus einem Mitgliedsstaat verfügen, grundsätzlich
Anspruch auf einen unbeschränkten und unbefristeten Berufszugang und
damit auf eine Approbation haben. Dieses Recht gilt ebenso für
Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Apotheker aus diesen Ländern, die in einem Drittland studiert haben,
können die Approbation in Deutschland ebenfalls erhalten: Dazu müssen
sie nachweisen, dass ein anderer Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes ihren Ausbildungsnachweis anerkannt hat, sie über eine
dreijährige Berufserfahrung als Apotheker in diesem Staat verfügen und
die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen
Approbationsordnung aufweist.
Für europäische Apotheker entfällt daher künftig die Möglichkeit, eine
Berufserlaubnis zu beantragen, die in Deutschland alternativ zur
Approbation zur Tätigkeit als Apotheker berechtigt. Apotheker aus
Drittstaaten können allerdings weiterhin eine Berufserlaubnis
beantragen.
Zwar hatte Deutschland die europäischen Vorschriften zur gegenseitigen
Anerkennung von Berufsqualifikationen bereits Ende 2007 in nationales
Recht umgesetzt. Dennoch hatte die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet: Brüssel war
der Auffassung, dass die Anerkennung von Diplomen bei
EU-Staatsangehörigen nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt
worden sei.
In dem Verfahren geht es um die Anerkennung der Ausbildung von
Zahnärzten. Mit dem Ziel, einheitliche Regeln zu schaffen, sollen laut
Bundesgesundheitsministerium nun nicht nur die Anerkennungsregeln für
Zahnärzte, sondern auch für Apotheker und Ärzte sowie für Krankenpfleger
und Hebammen noch einmal angepasst werden.
Der Gesetzentwurf wurde bereits auf der Bundesratssitzung in der
vergangenen Woche diskutiert. Der Entwurf muss nun zunächst das
Kabinett, dann den Bundestag und schließlich erneut den Bundesrat
passieren.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 01. April 2010, 12:03 Uhr
Berufsqualifikation: Schweden verzichtet auf Voll-Apotheker
Berufsqualifikation: EU-Verfahren betrifft Apotheker nicht
Richtlinie umgesetzt: EU offen für Heilberufler
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