Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Karlsruhe - Der
Versicherungsschutz in deutschen Haushalten legte im letzten Jahr bei
einigen Versicherungsarten leicht zu, bei anderen zeigten sich eher
abnehmende Tendenzen. Somit ist eine allgemeine Zurückhaltung oder
Verunsicherung bei Versicherungsabschlüssen wegen der Finanzmarktkrise
nicht zu beobachten.
Zulegen konnten die private Renten-, Vollkasko- und Hausratversicherung
sowie die Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Einen Rückgang
gab es hingegen in der Lebens-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung.
Am weitesten verbreitet ist nach wie vor die
Kfz-Haftpflichtversicherung. Aktuell besitzen 80,9 Prozent der
Haushalte ein pflichtversichertes Fahrzeug. Knapp dahinter folgt die
Hausratversicherung, die in 77,1 Prozent der Haushalte vorhanden ist.
Auf Platz drei folgt unverändert die Privathaftpflicht-Versicherung mit
70,8 Prozent. Das IFD Institut für Demoskopie Allensbach erhebt
alljährlich, wie viele Versicherungen jeder deutsche Haushalt besitzt.
Eine Aufschlüsselung nach Produktarten veröffentlicht der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. regelmäßig in seinen
Jahrbüchern.
Bestandssicherung und Risikomanagement auch geschäftlich wichtig
Die Zahlen zeigen, dass privat die Bestandssicherung und die
Risikoabsicherung an erster Stelle stehen. Diese Privatabsicherungen
sind umso wichtiger, wenn man obendrein beruflich auf eigenen Füßen
steht, wie das beim Apotheker der Fall ist. Aber auch betriebliche
Risiken sollten in der Apotheke abgesichert sein. So ist zum Beispiel
die Betriebshaftpflicht für den Apothekenbetrieb unerlässlich. Sie
deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die
betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden.
Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese
notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das
Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Neben der Betriebshaftpflicht sind weitere Risiken des
Apothekenbetriebs vorhanden (wie z.B. die Haftung bei Produktmängeln,
auch ohne Verschulden), bei denen eine sehr genaue Analyse sinnvoll
ist, ob und wie eine Absicherung unter den aktuellen betrieblichen
Gegebenheiten aussehen kann. Einen detallierten Überblick über die
Geschäfts- und Privatrisiken des Apothekers zeigt die neue 8-seitige
Broschüre „Mehr Raum für wichtige Aufgaben" (hier herunterzuladen: http://www.aposecur.de
). Es ist ein Leitfaden, der Licht bringen soll in die Faktenlage bei
Haftung an Dritten, Investitionen, Recht&Anspruch, Arbeitskraft und
speziell beim Rundum-Schutz für Apotheken.
Für Letzteres ist die Allgefahren-Versicherung PharmaRisk ein möglicher
Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police
die wichtigsten Risiken abdeckt. Diese Zusammenfassung der Risiken in
einem Vertrag spart Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele
Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des
Beitrages. Denn der Jahres-Netto-Umsatz der Apotheke bildet als
Versicherungssumme die Grundlage der Prämie. Bis zur Höhe der
Versicherungssumme haftet der Versicherer für Sachsubstanzschäden
unabhängig von der Schadensart. Für Ansprüche Dritter aus der
Haftpflichtversicherung steht deren Deckungssumme in Höhe von 10 Mio.
Euro zusätzlich zur Verfügung.
Weitere Fakten zur Haftpflicht
Gesetzliche Haftpflicht ist die gesetzliche Pflicht für einen
entstandenen Schaden einstehen zu müssen. Das „Einstehen-Müssen" ist
nicht willkürlich; die Gesetze eines Landes definieren genau, wie
dieses „Einstehen-Müssen" zustande kommt. Man nennt die entsprechenden
Gesetze „Haftungsnormen". Ohne eine Norm, welche definiert, dass man
haftpflichtig wird, gibt es keine Haftung. Ein Geschädigter muss sich
zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an den Schädiger auf
eine Haftungsnorm berufen. Diese Normen legen auch fest, welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Haftung gegeben ist.
Aber auch aus Vertrag kann jemand ersatzpflichtig werden. Es steht
Vertragsparteien im Rahmen von Vertragsverhandlungen frei, sich
vertraglich zur Schadloshaltung zu verpflichten oder (im Rahmen der
gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten) nicht zwingende gesetzliche
Haftung vertraglich wegzubedingen. Hier ist aber Vorsicht geboten: Über
die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftungen werden durch die
Betriebshaftpflichtversicherung im Prinzip (Ausnahmen möglich) nicht
abgedeckt. Im Sinne des Risikomanagement ist es also kritisch zu
versuchen, sich nachteilhafte Haftungsklauseln in Verträgen
wegzubedingen.
Von der gesetzlichen Haftpflicht klar zu unterscheiden ist die richtige
Vertragserfüllung. Letztere ist natürlich auch gesetzlich geschuldet.
Liefert ein Unternehmen also Teile, welche nicht der Bestellung
entsprechen und muss diese zum Beispiel umtauschen oder reparieren, hat
dies im Prinzip nichts mit Haftpflicht und Haftpflichtversicherung zu
tun. Die Kosten für Umtausch oder Reparatur oder eines Preisnachlasses
können nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung umgewälzt werden.
(weiterführende Informationen zur Betriebshaftpflicht unter: http://www.aposecur.de )
Lesen Sie auch:
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRäGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
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PRESSEMITTEILUNG
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http://www.aposecur.de
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