• 22.02.2010 - CoBox kooperiert mit Kommissionierer

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CoBox kooperiert mit Kommissionierer

 

Berlin  -  Die Entwickler der Videoapotheke CoBox treten aufs Gas: Am Wochenende wurden die Apotheken von dem Unternehmen aus Waldsolms angeschrieben; eine Kooperation im Außendienst soll den Vertrieb ankurbeln. Über die Zulässigkeit der Videoapotheken entscheiden die Behörden im Einzelfall.

Apotheker per Knopfdruck: Bei der CoBox wird der Kontakt zum Apotheker über Videokonferenz hergestellt. Foto: Baudisch Apotheker per Knopfdruck: Bei der CoBox wird der Kontakt zum Apotheker über Videokonferenz hergestellt. Foto: Baudisch

Vier Apotheken in Hessen haben laut Ulrich Baudisch, dessen Architektenbüro das Konzept entwickelt hat, bereits eine CoBox installiert. Acht weitere hätten bereits Anträge bei den zuständigen Behörden in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gestellt. Damit liegt Baudisch etwas hinter dem Zeitplan, denn eigentlich sollten im Januar neben dem Pilotprojekt im hessischen Massenheim zehn weitere Geräte installiert werden.

Damit es künftig etwas schneller geht, kooperiert CoBox neuerdings mit dem Automatenhersteller Apoforma. Das Unternehmen aus Saarmund bei Potsdam vertreibt hauptsächlich Kommissionierer. Der 16-köpfige Außendienst soll die CoBox jetzt in den neuen Bundesländern bekannter machen.

Mit der CoBox, einem geschlossenen Raum von etwa vier Quadratmetern Größe, können Apotheker ihre Kunden via Videokonferenz beraten. Das Gerät kann auch Rezepte scannen. Die Arzneimittel liefert der Apotheker entweder selbst oder er beauftragt einen Paketdienst. Das Pilotprojekt ist in einer Sparkasse installiert.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Konzept geprüft. Grundsätzlich sei das Modell zulässig, die Installation aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, sagte Dezernatsleiterin Sabine Aretz gegenüber APOTHEKE ADHOC. So muss der Apotheker eine Versandhandelserlaubnis besitzen und darf die Zustellung nicht ausschließlich über einen Botendienst anbieten. Postversand muss Aretz zufolge ebenfalls möglich sein.

Zudem darf die CoBox nicht weiter als rund 15 Kilometer von der Apotheke entfernt sein. Da es sich trotzdem um Betriebsräume außerhalb der Apotheke handele, müsse der Apotheker zudem eine Änderung seiner Apothekenbetriebserlaubnis beantragen, erklärte Aretz. Zwei Anträge von Apotheken habe das Regierungspräsidium vorläufig abgelehnt, weil die Entfernung zu groß gewesen sei. „Von absoluter Sicherheit kann man also nicht ausgehen, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich", sagte Aretz.

Mit den Vorgaben der Behörde kann Ulrich Baudisch leben: „Mit dem Höchstabstand will das Regierungspräsidium einer versteckten Kettenbildung vorbeugen. Ich finde das in Ordnung", sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. Schließlich sei die CoBox kein aggressives Modell, sondern eine Form des Versandhandels mit Schwerpunkt auf der Beratung.

(apotheke adhoc) Alexander Müller, Montag, 22. Februar 2010, 15:39 Uhr

 

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