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Berlin - Die Entwickler der Videoapotheke CoBox treten aufs Gas: Am Wochenende wurden die Apotheken von dem Unternehmen aus Waldsolms angeschrieben; eine Kooperation im Außendienst soll den Vertrieb ankurbeln. Über die Zulässigkeit der Videoapotheken entscheiden die Behörden im Einzelfall.
Apotheker per Knopfdruck: Bei der CoBox wird der Kontakt zum Apotheker über Videokonferenz hergestellt. Foto: Baudisch
Vier Apotheken in Hessen haben laut Ulrich Baudisch, dessen
Architektenbüro das Konzept entwickelt hat, bereits eine CoBox
installiert. Acht weitere hätten bereits Anträge bei den zuständigen
Behörden in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gestellt. Damit liegt
Baudisch etwas hinter dem Zeitplan, denn eigentlich sollten im Januar
neben dem Pilotprojekt im hessischen Massenheim zehn weitere Geräte
installiert werden.
Damit es künftig etwas schneller geht, kooperiert CoBox neuerdings mit
dem Automatenhersteller Apoforma. Das Unternehmen aus Saarmund bei
Potsdam vertreibt hauptsächlich Kommissionierer. Der 16-köpfige
Außendienst soll die CoBox jetzt in den neuen Bundesländern bekannter
machen.
Mit der CoBox, einem geschlossenen Raum von etwa vier Quadratmetern
Größe, können Apotheker ihre Kunden via Videokonferenz beraten. Das
Gerät kann auch Rezepte scannen. Die Arzneimittel liefert der Apotheker
entweder selbst oder er beauftragt einen Paketdienst. Das Pilotprojekt
ist in einer Sparkasse installiert.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Konzept geprüft.
Grundsätzlich sei das Modell zulässig, die Installation aber an
bestimmte Bedingungen geknüpft, sagte Dezernatsleiterin Sabine Aretz
gegenüber APOTHEKE ADHOC. So muss der Apotheker eine
Versandhandelserlaubnis besitzen und darf die Zustellung nicht
ausschließlich über einen Botendienst anbieten. Postversand muss Aretz
zufolge ebenfalls möglich sein.
Zudem darf die CoBox nicht weiter als rund 15 Kilometer von der
Apotheke entfernt sein. Da es sich trotzdem um Betriebsräume außerhalb
der Apotheke handele, müsse der Apotheker zudem eine Änderung seiner
Apothekenbetriebserlaubnis beantragen, erklärte Aretz. Zwei Anträge von
Apotheken habe das Regierungspräsidium vorläufig abgelehnt, weil die
Entfernung zu groß gewesen sei. „Von absoluter Sicherheit kann man also
nicht ausgehen, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich",
sagte Aretz.
Mit den Vorgaben der Behörde kann Ulrich Baudisch leben: „Mit dem
Höchstabstand will das Regierungspräsidium einer versteckten
Kettenbildung vorbeugen. Ich finde das in Ordnung", sagte er gegenüber
APOTHEKE ADHOC. Schließlich sei die CoBox kein aggressives Modell,
sondern eine Form des Versandhandels mit Schwerpunkt auf der Beratung.
(apotheke adhoc) Alexander Müller, Montag, 22. Februar 2010, 15:39 Uhr
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