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Frankfurt - Der Pharmakonzern Bayer hat Probleme mit der geplanten Rezeptpflicht für Analgetika-Großpackungen. Der verantwortungsvolle Umgang hänge vor allem von der Beratung ab: „Die Arzneimittelsicherheit wird durch die Apothekenpflicht sichergestellt, sie ist keine Frage der Packungsgröße", sagte Dr. Marianne Petersen-Braun, wissenschaftliche Sprecherin für die OTC-Sparte des Konzerns. Mit den Ergebnissen einer Umfrage unter Apothekenmitarbeitern und Patienten soll nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von einer sinnvolleren Lösungen überzeugt werden.
Keine Stigmatisierung: Bayer fordert eine Packungsgrößenbegrenzung auf Grundlage der Therapiedauer. Foto: Elke Hinkelbein
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Begrenzung, aber wir haben
etwas gegen die Stigmatisierung einer ganzen Arzneistoffklasse", so
Petersen-Braun. Eine Reduzierung der Packungsgröße auf im Durchschnitt
20 Tabletten, wie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) geplant, schaffe ungerechtfertigtes Misstrauen
bei den Verbrauchern.
Nach den Vorstellungen von Bayer soll wenigstens die Therapiedauer als
Kriterium zur Vereinheitlichung herangezogen werden: Der Konzern will
die Packungsgrößen der OTC-Analgetika auf zehn Tagesdosen begrenzen.
Bei einer maximalen Tagesdosis von drei Gramm Acetylsalicylsäure wären
damit maximal 60 Tabletten pro Packung erlaubt.
Der Vorschlag, den der Konzern zusammen mit dem Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller (BAH) entwickelt hat, orientiert sich an der
Regelung für den Wirkstoff Naproxen: Die derzeit geltende maximale
OTC-Packungsgröße von 7,5 Gramm entspricht zehn Tagesdosen à 750
Milligramm Naproxen. Der Vertreter des BAH hatte den Vorschlag in der
Sitzung des Sachverständigenausschusses im Januar vorgestellt, jedoch
keine Mehrheit gefunden.
Ob Tablettenzahl oder Therapiedauer - ein Problem bleibt: Laut Arzneimittelgesetz dürfen Wirkstoffe nur dann der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn ihre Anwendung ohne ärztliche Überwachung mit besonderen Risiken verbunden ist oder wenn sie häufig missbraucht werden. Nach Angaben von Bayer liegen jedoch keine neuen Daten vor, die das Risikoprofil von Acetylsalicylsäure veränderten. Aus Anwendungsbeobachtungen hätten sich auch keine Hinweise auf Missbrauch ergeben. Ob die Kriterien für die geplante Rezeptpflicht überhaupt erfüllt sind, muss nun das BMG entscheiden. (apotheke adhoc)
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