Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
AOK Berlin-Brandenburg weist die Kritik an ihrer Ausschreibung für
parenterale Rezepturen zurück: „Es geht nicht nur um den Preis", sagte
ein Sprecher der Kasse gegenüber apotheke adhoc. Apotheken, die sich um
die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen bewürben, müssten
umfangreiche Nachweise über die Einhaltung bestimmter
Qualitätsstandards erbringen.
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) hatte Bedenken hinsichtlich der
Qualität der Versorgung geäußert. Denn in der AOK-Ausschreibung wird
als Zuschlagskriterium lediglich der niedrigste Preis genannt.
Die qualitativen Aspekte seien in den Teilnahmebedingungen der
Ausschreibung berücksichtigt, sagte der AOK-Sprecher. Demnach muss die
Apotheke versichern, dass sie bestimmte Anforderungen an die
Herstellungspraxis einhält. Insgesamt muss der Bieter durch 14
Eigenerklärungen zu den einzelnen Produktionsaspekten seine Eignung
nachweisen. Dazu zählen unter anderem die Plausibilitätsprüfung der
ärztlichen Verordnung, der sachgerechte Umgang mit den Ausgangsstoffen,
die korrekte Herstellung, Endprüfung sowie Dokumentation der Rezepturen.
„Die geforderten Nachweise orientieren sich an den Leitlinien der
Bundesapothekerkammer", sagte der AOK-Sprecher. Im Vergabeverfahren
würden nur Apotheken berücksichtigt, die die Voraussetzungen erfüllen.
Letztendlich sei dann allerdings der Preis ausschlaggebend.
Bis 1. April will die AOK Berlin-Brandenburg die Zuschläge erteilt
haben. Die Ärzte sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Rezepturen
bei dem Gewinner des Losgebietes, in dem sich ihre Praxis befindet, zu
bestellen. „Werden die Rezepturen für AOK-Patienten aus anderen
Apotheken bezogen, kann keine Abrechnung stattfinden", sagte der
AOK-Sprecher.
Die AOK wird nach Erteilung der Zuschläge Arztpraxen und Apotheken sowie deren Verbände umfassend informieren. Die Verträge sind zunächst auf ein Jahr beschränkt. Die Kasse plant eigenen Angaben zufolge, in einer Folgeausschreibung auch die Versorgung in Brandenburg mit einzubeziehen. (apotheke adhoc)
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