Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Für den Zusatzaufwand bei der Umsetzung der Rabattverträge hatten im vergangenen Jahr mehrere Ortskrankenkassen mit den jeweiligen Landesapothekerverbänden Bonus-Zahlungen vereinbart. Bilanz: Die Umsetzungsquote liegt in diesen Bundesländern über dem Durchschnitt der AOK bundesweit, und die Kosten für die Kassen halten sich in Grenzen.
Bonus-System erfolgreich: Einige AOKen honorieren Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge. Foto: Elke Hinkelbein
Die AOK Bayern bewertet die Patientenberatung im Rahmen der
Rabattverträge als „großen Erfolg". Die Umsetzungsquote lag schon kurz
nach dem Start der Verträge bei rund 65 Prozent. Bundesweit erreicht
die AOK diesen Wert trotz deutlicher Steigerungsraten noch heute nicht
ganz.
Für den ersten Bonuszeitraum Juni bis September erhielten die knapp
3500 bayerischen Apotheken insgesamt 2,8 Millionen Euro, das sind 200
Euro pro Apotheke und Monat. Zwischen Oktober und Dezember folgte eine
zweite Bonusrunde zu gleichen Konditionen, die Ergebnisse liegen noch
nicht vor.
In Sachsen wurden die Apotheken pauschal vergütet: Pro Monat gab es
100, 125 oder 150 Euro, wenn Quoten von 40, 60 oder 80 Prozent erreicht
wurden. Im Schnitt lag die Quote bei 66 Prozent. Insgesamt haben die
rund 1000 sächsischen Apotheken dafür 500.000 Euro von der AOK Plus
erhalten, also im Schnitt 125 Euro pro Apotheke und Monat.
Dafür bieten viele Apotheken noch einen zusätzlichen Service:
Ausgetauschte Rabattarzneimittel werden mit einem Etikett der AOK
beklebt, auf dem die Apotheken den Namen des gewohnten Präparats
eintragen. Das soll den Patienten die Umstellung erleichtern. Obwohl
die Vereinbarung in Sachsen nur für vier Monate ab Juni galt, bieten
viele Apotheken diese Hilfe weiterhin an.
Im Saarland hatte die AOK mit dem Apothekerverein für den Startmonat
eine Pauschale von 50 Cent pro abgegebener Packung vereinbart. Ab Juli
mussten die Apotheken dann eine Quote von mindestens 60 Prozent
erfüllen, um den Bonus zu erhalten. Die Wirkung blieb nicht aus:
Bereits im Juli erreichten die saarländischen Apotheker eine Quote von
58,1 Prozent; nach Angaben der Kasse damals ein Spitzenwert unter den
Bundesländern.
Der bundesweite Durchschnitt lag zu dieser Zeit bei 51,9 Prozent.
Allerdings verschrieben die Ärzte im Saarland auch etwas öfter
Rabattarzneimittel. Insgesamt zahlte die AOK Saarland für die vier
Testmonate 120.000 Euro an die Apotheken, das sind knapp 90 Euro pro
Apotheke und Monat.
Die AOK Baden-Württemberg hatte dagegen keine entsprechende
Vereinbarung getroffen. Mit Folgen: Im Juni lag die Umsetzungsquote
nach Angaben der AOK Baden-Württemberg bei lediglich 43,2 Prozent, bis
Oktober stieg sie auf 54,9 Prozent. Trotzdem will die bei den
Rabattverträgen federführende AOK auch künftig auf Vereinbarungen
verzichten.
Dabei dürften sich die Vergütungsmodelle vor allem für die Krankenkasse
rechnen: Bei einem prognostizierten Einsparvolumen von 500 Millionen
Euro jährlich bringt jeder Prozentpunkt mehr ein Plus von 5 Millionen
Euro.
Alexander Müller, Freitag, 12. Februar 2010, 15:28 Uhr
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Berlin - In weiten Teilen Deutschlands werden die Apotheker inzwischen von der AOK für den Mehraufwand durch die neuen Rabattverträge vergütet. Neben Bayern, Hamburg, Nordrhein, Sachsen und Thüringen haben auch die Verbände in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und im Saarland entsprechende Verträge geschlossen. Die Konditionen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Und nicht überall sind die Apotheker mit den getroffenen Vereinbarungen zufrieden.
Quote oder Pauschale: Die Vergütung für den Mehraufwand durch die AOK-Rabattverträge ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Foto: Elke Hinkelbein
In Sachsen-Anhalt erhalten die Apotheken zweimalig eine Zahlung von
jeweils 250 Euro. Die erste Vergütung erfolgt einem Sprecher des
Apothekerverbands Sachsen-Anhalts zufolge direkt nach dem Beitritt zum
Vertrag, die zweite nach Ablauf der viermonatigen Umstellungsphase im
Oktober. Der Bonus werde als Pauschale geleistet und sei unabhängig von
Quoten. Jede Apotheke profitiert damit in gleichem Ausmaß von der
Vereinbarung, unabhängig davon, wie viele Rabattarzneimittel abgegeben
werden.
Anders sieht die Lage in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aus:
Dort ermitteln die jeweiligen AOKen, wie viele rabattierte Arzneimittel
pro Apotheke abgegeben wurden. Pro Packung erhält die Apotheke eine
garantierte Vergütung von 25 Cent. Liegt die Erfüllungsquote der
Apotheke am Ende der Laufzeit bei mindestens 60 Prozent, erhöht sich
der Betrag auf 40 Cent. Die Umstellungsphase ist in Brandenburg auf
drei Monate begrenzt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Frage der
Laufzeit noch nicht abschließend geklärt.
In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Vergütungsbetrag
damit wie auch in Sachsen, Thüringen und Bayern davon abhängig, wie
viele Rezepte mit AOK-Rabattarzneimitteln in der jeweiligen Apotheke
eingelöst werden und wie oft der verordnende Arzt den Austausch
zulässt. Dies empfinden einzelne Verhandlungspartner als ungerecht:
„Die Apotheke hat keinen Einfluss darauf, ob der Arzt ein Kreuz setzt
oder nicht", hieß es. Zudem würden große Apotheken stärker profitierten
als kleinere mit weniger Rezepten.
Auch in Niedersachsen und im Saarland gibt es Vereinbarungen über
Zusatzvergütungen; über die Konditionen haben die Parteien allerdings
Stillschweigen vereinbart. Keine Verträge gibt es bislang in
Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen,
Westfalen-Lippe und Bremen. Die meisten Verbände befinden sich jedoch
noch in Verhandlungen mit den jeweiligen AOKen.
Désirée Kietzmann, Montag, 15. Juni 2009, 11:58 Uhr
Berlin - Die
AOK-Rabattverträge haben Deutschlands Apotheker und ihre Verbände in
ein Dilemma geführt. Zwar versprachen sich AOK und DAV konstruktive
Zusammenarbeit. Doch das Thema Zusatzvergütung ist ein zweischneidiges
Schwert. Während die AOK Patienten und Apotheker durch eine minimale
Beteiligung an den Einsparungen bei der Stange halten will, ist in der
öffentlichen Debatte eine Aufwandsentschädigung für die Apotheken nur
schwer zu vermitteln.
Zwar ist der Mehraufwand unbestritten. Doch bislang konnten die
Apotheker mit ihren Kunden gemeinsam über die Rabattverträge schimpfen.
Das fällt mit der Sondervergütung weg. Von außen betrachtet wird der
Apotheker zum verlängerten Arm der Kasse. Medien und Generikahersteller
- zum Teil immerhin AOK-Vertragspartner - zerrissen die ersten
befristeten Vereinbarungen.
Den Kassen kommt die Diskussion vielleicht nicht ungelegen, solange das
Thema Kassenabschlag nach wie vor ungeklärt ist. Die Position der
Apotheker wird nach den neuen Vereinbarungen geschwächt:
Mehrbelastungen durch die Rabattverträge waren eines der Argumente für
die anvisierte Absenkung des Zwangsrabatts.
Nun ist der Mehraufwand vermeintlich abgegolten. Zwar wird der
Kassenabschlag turnusgemäß und unabhängig von den Rabattverträgen
verhandelt. Doch wenn die Apotheker Pech haben, sticht genau diese
Karte in den Verhandlungen. Dann profitieren alle Kassen von der
Marktmacht der AOK.
Für die Pharmazeuten dürfte es in den Gesprächen übrigens kaum
Alternativen gegeben haben: Das AOK-Angebot für eine Sondervergütung
ließ sich ebenso wenig ausschlagen wie annehmen. Ein sehr effektives
Taschengeld aus Sicht der Kassen.
Désirée Kietzmann, Montag, 15. Juni 2009, 13:39 Uhr
Berlin - Nach ihren Kollegen in Bayern und Sachsen/Thüringen sollen nun auch die Apotheker in Nordrhein und Hamburg eine Ausgleichszahlung für den Mehraufwand bei der Umsetzung der AOK-Rabattverträge erhalten. Wer einer entsprechenden Rahmenvereinbarung der beiden Apothekerverbände mit der AOK Rheinland-Hamburg beitritt, erhält zum Jahresende eine Einmalzahlung von 1000 Euro plus Mehrwertsteuer. Apotheken, die die Vereinbarung erst ab Juli unterzeichnen, werden anteilig vergütet. Noch in dieser Woche sollen die Apotheker die Vereinbarung zur Unterzeichnung erhalten.
Zusätzliche Leistung: Die Apotheken in Nordrhein und Hamburg werden für ihre Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den AOK-Rabattverträgen honoriert. Foto: Elke Hinkelbein
Die Apotheken verpflichten sich, die Patienten intensiv bei der
Umstellung zu begleiten. Dazu gehört neben der umfassenden
Arzneimittelberatung auch die Dokumentation von Schwierigkeiten und
Verbesserungspotenzialen im Zusammenhang mit den Rabattverträgen. Auf
der Grundlage der Vereinbarung sammeln die Verbände Informationen über
Anwendungsprobleme, Lieferproblemen oder pharmazeutischen Bedenken. Die
Abschlussberichte sollen dann gemeinsam mit der AOK ausgewertet werden.
Laut Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, sind
die Rabattverträge nicht der Grund, sondern nur der Anlass für die
Vereinbarung. „Wir bieten eine zusätzliche Leistung, die Grundlage für
eine Verbesserung der Versorgung sein kann", so Preis gegenüber
apotheke adhoc. „Die Abgabe der Rabattarzneimittel ist unsere originäre
Aufgabe", ergänzt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger
Apothekervereins. „Wir haben einen Vertrag über ein
Versorgungsmanagement für die Versicherten geschlossen. Das heißt, dass
wir Meldungen zur Akzeptanz und zur Lieferfähigkeit an die AOK
weitergeben." Entsprechend solle das Konzept nach Ablauf der
Vereinbarung verlängert oder auf ein anderes Thema übertragen werden.
Mit der Vereinbarung erhält gleichzeitig das Versorgungskonzept Vigo
der AOK Rheinland-Hamburg neuen Aufwind. Alle Apotheken, die im
Zusammenhang mit den Rabattverträgen die Prämie beantragen, treten
automatisch dem Vertrag bei, der einen Schwerpunkt im OTC-Bereich hat.
Versicherte, die in der Apotheke eine Vigo-Karte vorlegen, bekommen
außerdem einen Rabatt auf Produkte des Nebensortiments. Seit
vergangenem Jahr sind rund 1400 der 2500 Apotheken in Nordrhein sowie
die Hälfte der 500 Apotheken in Hamburg dem Vigo-Rahmenvertrag
beigetreten.
Patrick Hollstein, Dienstag, 02. Juni 2009, 13:26 Uhr
Berlin - Apotheker in Sachsen und Thüringen werden für die Umsetzung der AOK-Rabattverträge belohnt. Der Sächsische Apothekerverband und der Thüringer Apothekerverband haben mit der AOK Plus für die Umstellungsphase eine Sondervergütung vereinbart. Wenn sich die Apotheker an die Rabattverträge halten, bekommen sie - je nach Quote - einen Bonus.
Sondervergütung vereinbart: Die Apotheken in Sachsen und Thüringen erhalten für die Übergangsfrist bei den Rabattverträgen eine Aufwandsentschädigung. Foto: Elke Hinkelbein
Von Juni bis September erhalten Apotheker bei einer Abgabequote von 40
Prozent 100 Euro im Monat. Setzt die Apotheke die Rabattverträge zu 60
Prozent um, kassiert sie 125 Euro, bei 80 Prozent sogar 150 Euro,
jeweils plus Mehrwertsteuer. Die Abgabequote bezieht sich allerdings
auf die tatsächlich abgegebenen Rabattarzneimittel. Schließt der Arzt
aut idem zu oft aus, verhagelt es dem Apotheker die Quote.
Die Kooperation könnte die AOK Plus bis zu 950.000 Euro kosten, wenn
sich die rund 1600 Apotheken ausnahmslos an die Rabattverträge halten.
Gemessen an den Einsparungen der Kasse aus den Verträgen ist das kein
Vermögen, aber die Apotheker dürften sich auch über eine symbolische
Anerkennung ihres Mehraufwandes freuen.
Der AOK dürfte es vor allem darum gehen, bei der Abgabe der
Rabattarzneimittel eine positive Atmosphäre zu schaffen. Schließlich
sollen die Versicherten nicht aus Frust über die Umstellung die Kasse
wechseln.
Eine ähnliches Modell haben der Bayerischer Apothekerverein (BAV) und
die AOK Bayern vereinbart. In Bayern erhalten die Apotheker einen
„Compliancebonus" in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro
gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe hängt ebenfalls von der
Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.
Die Generikaindustrie ärgert sich über solche Abmachungen; schließlich
finanzieren die Hersteller letztlich solche Prämien. Der
Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt,
hatte vor kurzem vor einem Vertrauensverlust beim Patienten gewarnt,
wenn Apotheker dafür bezahlt werden, ein bestimmtes Medikament
abzugeben. Außerdem äußerte Schmidt rechtliche Bedenken mit Blick auf
das Heilmittelwerbegesetz.
Alexander Müller, Donnerstag, 28. Mai 2009, 18:34 Uhr
Berlin - Deutschlands Generikahersteller kritisieren den zwischen Bayerischem Apothekerverein (BAV) und der AOK Bayern ausgehandelten „Compliancebonus": „Damit verstoßen die Beteiligten unserer Meinung nach gegen das Heilmittelwerbegesetz", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Peter Schmidt. Das Gesetz verbiete die Gewährung und die Annahme von Zuwendungen für die Abgabe eines bestimmten Arzneimittels ausdrücklich.
„Etikettenschwindel": Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt hat den „Compliancebonus" für die Umsetzung der Rabattverträge kritisiert. Foto: Elke Hinkelbein
Laut Kooperationsvereinbarung erhalten die Apotheken in Bayern
Zusatzvergütungen in Höhe von bis zu einem Euro pro abgegebenem
rabattierten Arzneimittel. Es gebe keinen Zweifel daran, dass
Rabattverträge ohne das Engagement der Apothekerschaft nicht umgesetzt
werden können. „Ich verstehe, dass sie eine gewisse finanzielle
Kompensation für ihren Mehraufwand suchen", so Schmidt. Der
eingeschlagene Weg sei jedoch nicht nur rechtlich ein Irrweg.
Die Bezeichnung „Compliancebonus" ist für Pro Generika ein
„Etikettenschwindel". Der AOK gehe es einzig und allein um die zügige
Realisierung von Einsparungen aus den Rabattverträgen. Therapietreu
seien Patienten nur dann, wenn sie dem Arzneimittel sowie ihrem Arzt
und Apotheker vertrauten. „Dieses Vertrauen wird empfindlich gestört,
wenn der Patient davon ausgehen muss, dass ihm sein Apotheker primär
deshalb ein neues Arzneimittel gibt, weil er dafür zusätzliches Geld
erhält."
Pro Generika befürchtet, die Vergütung könne Anreize zur Beeinflussung
von Ärzten schaffen: „Offenkundig erwartet die AOK, dass die
bayerischen Apotheken vor dem Hintergrund zu erwartender Boni noch
stärker auf die Ärzte einwirken sollen, ihrerseits nur noch
Rabattvertragsmedikamente zu verordnen", so Schmidt. Ein Bonus, der
pekuniären Erwägungen Vorrang vor medizinischen Aspekten einräume,
schaffe kein Vertrauen, er gefährde es vielmehr. „Ich hoffe, dass das
schlechte bayerische Beispiel nicht Schule macht", sagte Schmidt.
Mit dem Vertrag gestehe die AOK Bayern ein, dass ihren Versicherten die
neuen Rabattarzneimittel „schmackhaft" gemacht werden müssten. „Die
Kasse geht also selbst davon aus, dass ihre Versicherten die von ihr
kontrahierten Arzneimittel nicht ohne weiteres akzeptieren", sagte
Schmidt. Die AOK Bayern instrumentalisiere die 3.000 bayerischen
Apotheken. „Hier wird mit viel Geld ein offensichtlich stotterndes
System auf Kosten des AOK-Versicherten geschmiert", sagte Schmidt.
apotheke adhoc, Montag, 25. Mai 2009, 15:03 Uhr
Berlin - Während der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch über einen Ausgleich für den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Rabattverträgen streiten, haben Bayerischer Apothekerverein (BAV) und die AOK Bayern einen Kooperationsvertrag über eine Zusatzvergütung geschlossen. Im Freistaat werden die Apotheker demnach künftig dafür entlohnt, dass sie Patienten auf ein neues Rabattarzneimittel der AOK umstellen.
Ein Euro pro Arzneimittel: In Bayern erhalten Apotheker einen Compliance-Bonus, wenn sie Patienten auf Rabatt-Arzneimittel umstellen. Foto: Elke Hinkelbein
Die Apotheken erhalten einen so genannten „Compliancebonus" in Höhe von
65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Die genaue Höhe
hängt von der allgemeinen Umsetzungsquote der Rabattverträge ab.
Der Bonus ist als Ausgleich für den besonderen Beratungsaufwand
vorgesehen, der durch die Rabattverträge der AOK entsteht. Zusätzlich
zur Information über das Arzneimittel sollen die Apotheker auch die
Funktion der Rabattverträge erklären. Der Vertrag läuft bis Ende des
Jahres. Bis dahin sollen nach Erwartung der Vertragspartner alle
Patienten umgestellt sein.
apotheke adhoc, Montag, 18. Mai 2009, 11:33 Uhr
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