• 25.02.2010 - AOK hält an Ausschreibung fest

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PARENTERALE REZEPTUREN

AOK hält an Ausschreibung fest

Berlin  -  Die AOK Berlin-Brandenburg hält trotz der Entscheidung der Vergabekammer an ihrer Ausschreibung für onkologische Rezepturen fest. Die Angebotsfrist laufe weiter, erklärte die Kasse nach Informationen von APOTHEKE ADHOC in einem Rundschreiben an alle Apotheken, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten. Zwar hat die Vergabekammer der Kasse untersagt, die Angebote zu öffnen. Annehmen darf sie die Unterlagen allerdings trotzdem.

Frist läuft weiter: Die AOK darf Angebote von Apotheken für Zyto-Rezepturen nicht öffnen, aber annehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Frist läuft weiter: Die AOK darf Angebote von Apotheken für Zyto-Rezepturen nicht öffnen, aber annehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Die Entscheidung der Vergabekammer ist für die Apotheken damit kein Grund zum durchatmen. Denn mit einer rechtskräftigen Entscheidung der Vergabekammer ist nicht vor Ablauf der Angebotsfrist am 2. März zu erwarten. Die Apotheken müssen sich damit trotzdem entscheiden, ob sie der AOK ein Angebot machen oder nicht. Für den Fall, dass die Vergabekammer die Ausschreibung kippt, könnte dieses zwar hinfällig sein. Sollte sich die AOK allerdings durchsetzen und die Zuschläge erteilen, sind die Angebote bindend.

Die AOK sieht sich seit Ausschreibungsbeginn mit einer Vielzahl von Rügen konfrontiert. Zwei weitere Nachprüfungsverfahren sind bereits bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg anhängig.

(APOTHEKE ADHOC) Désirée Kietzmann, Mittwoch, 24. Februar 2010, 19:31 Uhr

 

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(APOTHEKE ADHOC)

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