Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Großpackungen
mit dem Analgetikum Acetylsalicylsäure (ASS) könnte es schon bald nicht
mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Der Sachverständigenausschuss
für Verschreibungspflicht hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür
ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger
Schmerzmittel zu begrenzen: Im Fall von ASS auf zehn Gramm Wirkstoff -
das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgen,
könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte
verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären
dann nur noch die kleinen Packungen; für die Abgabe von 50er und 100er
Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.
Bei Ibuprofen soll die Packungsgröße auf acht Gramm Wirkstoff
beschränkt werden. Damit wären die 50er-Packungen der 200 und 400
Milligramm Dosierung künftig rezeptpflichtig. Apothekenpflichtige
Diclofenac-Präparate dürfen der Empfehlung zufolge maximal 500
Milligramm Wirkstoff enthalten. Die Beschränkung hat in diesem Fall
keine praktischen Konsequenzen, da die aktuell auf dem Markt
verfügbaren Präparate diese Grenze nicht überschreiten. Schmerzmittel
mit Phenazon und Propyphenazon sollen wie ASS-Präparate maximal zehn
Gramm Wirkstoff enthalten dürfen.
Nach der Beschränkung der Packungsgröße von Paracetamol-Präparaten auf
zehn Gramm Wirkstoff im vergangenen Jahr hatten Arzneimittelexperten
vergleichbare Grenzen auch für andere rezeptfrei erhältliche Analgetika
gefordert.
Anders als bei Paracetamol, wo das Suizidrisiko die Diskussion
beherrschte, war die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen Ziel
der aktuellen Überarbeitung. Pharmakologen hatten zudem die Gefahr
gesehen, dass Verbraucher Analgetika, die in Großpackungen verfügbar
sind, generell als harmlos einschätzen könnten.
Für den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ist fraglich, ob
die Rezeptpflicht für Großpackungen fachlich begründet ist.
„Tatsächliche Risikotatbestände, die aus Gründen einer zu großen
Packungen bestehen, sind aus Sicht des BAH nicht bekannt", sagte ein
Sprecher gegenüber apotheke adhoc. Für die Verbraucher würde sich nach
Einschätzung des Verbandes durch eine Neuregelung allerdings nicht viel
ändern: Bei den künftig erlaubten OTC-Größen handele es sich ohnehin um
die meistverkauften Packungen.
Das BMG muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig. (apotheke adhoc)
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