Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
Preisnachlässe, die Generikahersteller der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) in Arzneimittelrabattverträgen einräumen,
werden gut zur Hälfte von den Vertriebskosten und der Mehrwertsteuer
neutralisiert. Würde beispielsweise ein Unternehmen den Kassen die
zugegeben unrealistische Höhe von 100% Rabatt für ein durchschnittliches
Generikum einräumen, müssten diese dafür immer noch 10,40 € bezahlen.
Ihr tatsächlicher Preisvorteil läge damit lediglich bei 46,85 %.
Grund hierfür ist das gesetzlich geregelte Preisbildungssystem für den
Arzneimittelvertrieb über den Großhandel und die Apotheken. Danach
bekommt der Großhandel einen festgelegten Prozentsatz auf den
offiziellen Herstellerabgabepreis, während die Apotheken einen
dreiprozentigen Aufschlag auf ihren Einkaufspreis sowie ein Fixhonorar
von 8,10 € erhalten. Hierauf addiert sich die volle Mehrwertsteuer in
Höhe von 19 %. Auf den Apothekenverkaufspreis müssen die Apotheken dann
ihrerseits den Kassen einen Abschlag von derzeit 2,30 € einräumen. Das
senkt zwar die Vertriebskosten hochpreisiger patentgeschützter
Arzneimittel, verteuert aber die preisgünstigen Generika.
So hatte ein von der GKV erstattetes Generikum im Januar 2010 laut des
unabhängigen Marktforschungsinstituts IMS HEALTH einen
durchschnittlichen Herstellerabgabepreis von 9,17 €. Unter
Berücksichtigung der Handelsspannen und des Apothekenabschlags ergibt
sich daraus für die GKV ein realer Apothekenverkaufspreis von 19,57 €.
Bei einem virtuellen Rabatt von 100 % auf den Herstellerabgabepreis
flössen 9,17 € an die Kasse zurück. Sie müsste aber immer noch mehr als
die Hälfte des Listenpreises bezahlen. Läge der vereinbarte
Preisnachlass dagegen bei 30 % (der Hersteller erstattete der Kasse dann
2,75 €) beliefe sich die Einsparung der Kasse auf nur 14,06 %.
Deutlich geringer machen sich die Vertriebskosten dagegen bei den
patentgeschützten Arzneimitteln bemerkbar, die im Januar 2010 im
Durchschnitt 78,53 € zum Herstellerabgabepreis kosteten. Könnten die
Kassen für diese Produkte einen fiktiven Rabatt von 100 % vereinbaren,
würden sie um satte 71,6 % entlastet. Preisverhandlungen für
patentgeschützte Arzneimittel würden den Kassen also weitaus höhere
Effizienzgewinne bescheren als Rabattverträge über Generika.
http://www.progenerika.de
Pro Generika e.V.
Thomas Porstner
Pressesprecher
Telefon: 030/81616090
E-Mail: info@progenerika.de
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