• 03.05.2010 - Ist die Vertretung von Apothekern nur in einem Anstellungsverhältnis erlaubt?

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Branchennews:


APOTHEKER BERATER

Ist die Vertretung von Apothekern nur in einem Anstellungsverhältnis erlaubt?

 

Nordkirchen  -  Ein Apotheker darf sich nur durch einen anderen Apotheker vertreten lassen und zwar nur im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses. Die Vertretung auf der Basis eines freien Mitarbeiterverhältnisses (Honorarkraft) ist nach dem Landgericht (LG) Verden unzulässig.

Der „Apotheker Berater" erläutert in seiner aktuellen Mai-Ausgabe die rechtlichen Hintergründe des aktuellen Urteils und die steuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Brisanz solcher Vertretungsfälle. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de.

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG
"Apotheker Berater"
Chefredakteurin Franziska David
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 9220
http://www.iww.de

(APOTHEKE ADHOC)

 

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