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BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Die opioiden Analgetika Tramadol und Tilidin können auch zukünftig auf einem normalen Rezept verordnet werden. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) stimmte in seiner jüngsten Sitzung nicht über Anträge ab, nach denen nicht retardierte Darreichungsformen nur noch auf BTM-Rezept abgegeben werden sollten.
Kein BTM trotz Missbrauch: Der Sachverständigenausschuss für
Betäubungsmittel hat die Abstimmung über Tilidin und Tramadol vertagt.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Tramadol sollte demnach dem BTM-Gesetz unterstellt werden. Der Antrag
hatte eine Ausnahme für retardierte Arzneiformen vorgesehen, aus denen
der Wirkstoff langsamer anflutet. Tilidin ist bereist ein
verkehrsfähiges BTM, unterliegt in Kombination mit dem Opioidantagonist
Naloxon aber nur der normalen Verschreibungspflicht. Auch hier sollte
die Ausnahme künftig nur noch für verzögert freisetzende Präparate
gelten.
Angesichts bekannter Missbrauchsfälle hatte es beim BfArM Überlegungen
gegeben, den Zugang zu Tilidin und Tramadol zu erschweren. Allerdings
würde der BTM-Status auch den bürokratischen Aufwand bei Ärzten und
Apothekern erhöhen. Mediziner befürchten daher, dass unter einer
Verschärfung des Vertriebsstatus vor allem die zwei bis drei Millionen
Schmerzpatienten in Deutschland leiden würden. Die Abstimmung über die
Anträge wurde auf die kommende Sitzung im Dezember vertagt.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 04. Mai 2010, 18:39 Uhr
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