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hier ist der vollständige Text für Sie:
KASSENABSCHLAG
Berlin - Die AOK rechnet im laufenden Jahr weiter mit dem alten Kassenabschlag von 2,30 Euro. Das geht aus einem Schreiben an die Rechenzentren hervor, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Wörtlich heißt es: „Wir weisen darauf hin, dass der Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg ausschließlich (vorläufige) rechtliche Wirkung auf den für 2009 geltenden Abschlag hat." Für 2010 gelte der Abschlag nicht. „Nach ausdrücklicher Auffassung des GKV-Spitzenverbandes - der wir uns anschließen - ist für das Jahr 2010 der gesetzlich festgelegte Abschlag in Höhe von 2,30 Euro anzuwenden", so die AOK.
Keine rechtliche Wirkung: Laut AOK gilt der neue Abschlag von 1,75 Euro ausschließlich für 2009. Foto: Elke Hinkelbein
Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes bestätigte auf Nachfrage, man
gehe für 2010 von dem alten Abschlag aus. Schließlich stehe die
endgültige Gerichtsentscheidung zum Schiedsspruch noch aus. Sollten die
Kassen mit ihrer Klage Erfolg haben, wären die Rückforderungen gegen die
Apotheker nicht so hoch, so die Argumentation. „Je größer die Summe,
desto intensiver würde es den einzelnen treffen", so die Sprecherin. Für
2009 sollte aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes der neue Abschlag von
1,75 Euro berechnet werden. „Wir suchen mit dem DAV nach einer Lösung
für eine praktische Abwicklung", sagte die Sprecherin.
Die AOK will indes auch die offenen Forderungen für das vergangene Jahr
nicht ungeprüft begleichen: Recht und Pflicht der Kostenträger sei es,
die Korrektheit der Forderungen zu prüfen, heißt es in dem Schreiben.
„Forderungen, die lediglich in pauschaler Form geltend gemacht werden,
können wir nicht akzeptieren, da diese für uns nicht nachvollziehbar
sind", so die Kasse. Eine geordnete Rückabwicklung ist laut AOK für alle
Beteiligten von Vorteil, um offene Fragen zu klären, wie etwa der
Umgang mit Apothekenschließungen, Inhaberwechseln oder Retaxationen.
Der Informationsbedarf der Kasse ist weitreichend: „Um das o.g.
Prüfrecht ausüben zu können, bitten wir Sie, uns zu Ihrer Forderung
folgende Angaben in schriftlicher und elektronischer Form (Excel oder im
csv-Format) zu liefern: Apotheken-IK, Abrechnungsmonat, Abgabedatum,
Pharmazentralnummer, Anzahl der abgegebenen Packungen, PIC-Nummer der
Verordnung, Rabatt alt und Rabatt neu sowie die daraus resultierende
Differenz und den geforderten Gesamtbetrag." Außerdem sollen sich die
Rechenzentren von jeder Apotheke eine Auftragsbestätigung abholen.
Bei den Rechenzentren hat man kein Verständnis für die Vorgaben. Alle
Daten lägen den Kassen ohnehin vor, und die Rückabwicklung für 2009 sei
ein relativ simpler Dreisatz, so der Tenor bei mehreren Anbietern. In
der Branche wird vermutet, die Kassen wollten die Rückzahlungen
absichtlich verschleppen.
Alexander Müller, Donnerstag, 10. Juni 2010, 08:57 Uhr
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