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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-INTERVIEW ARZNEIVERORDNUNGS-REPORT
Berlin - Wieder einmal sind
die Arzneimittelausgaben gestiegen, und wieder einmal machen Professor
Dr. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath in ihrem
Arzneiverordnungs-Report Vorschläge, wie die Kosten gesenkt werden
könnten. APOTHEKE ADHOC sprach mit Schwabe über die Sparvorschläge für
den Arzneimittelbereich, den möglichen Beitrag der Apotheker und die
bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung.
ADHOC: Wie beurteilen Sie die Sparpläne der Bundesregierung?
SCHWABE: Die Sparpläne der Regierung sind ein wichtiger erster Schritt.
Dass tatsächlich im Patentmarkt versucht wird, eine Preisreduktion
einzuführen, ist einmalig. So etwas ist bislang noch nicht gemacht
worden. Das Ausmaß der Preissenkungen mittels Zwangsrabatt reicht aber
sicher noch nicht aus, um die bestehenden Reserven auszuschöpfen. Aber
es ist ein wichtiger erster Schritt.
ADHOC: Wo könnte noch gespart werden?
SCHWABE: Die größten Einsparmöglichkeiten sehen wir bei den generischen
Arzneimitteln, dann bei den patentgeschützten Arzneimitteln und dann
bei kleineren Gruppen wie umstrittenen Arzneimitteln, also
Arzneimitteln, deren Wirksamkeit noch nicht so recht bewiesen ist, und
Analogpräparaten, also patentgeschützten Arzneimitteln, die keinen
Zusatznutzen gegenüber anderen am Markt befindlichen Arzneimitteln
haben.
ADHOC: Was können Apotheker beitragen?
SCHWABE: Da hätte ich zwei Vorschläge: Erstens, dass - ähnlich wie das
in Schweden sehr erfolgreich gemacht wird - Apotheker schlicht und
einfach verpflichtet werden, jeweils das preisgünstigste Generikum
abzugeben. Das führt offenbar zu einem großen Wettbewerbsdruck, so dass
dann auch die Preise sinken. Und das Zweite ist, dass auch die
Patienten einbezogen werden sollten: Wir haben ja schon ein
Zuzahlungssystem, aber die Zuzahlungen sind zu starr geregelt. Wir
haben eine Mindestzuzahlung und eine Höchstzahlung, damit kann man den
Markt bei weitem nicht gleichmäßig ausschöpfen.
ADHOC: Wie lässt sich das umsetzen?
SCHWABE: Das muss im Gesetz stehen. Bisher steht ja im Gesetz, dass
Apotheker Rabattarzneimittel abgeben müssen. Das ist verpflichtend bei
den entsprechenden Rabattverträgen. Das Instrument der Rabattverträge
wird von der Arzneimittelkommission nicht so sehr geschätzt, weil es
intransparent ist. Es könnte aber dazu beitragen, dass die Patienten
nicht nur bestimmte Arzneimittel bekommen, sondern die wirklich
preisgünstigen, und dass der Wettbewerb, der offensichtlich in
Deutschland noch nicht ausreicht, gefördert wird.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 15. September 2010, 12:59 Uhr
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