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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESREGIERUNG
Berlin - Das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) nimmt immer weiter Gestalt
an. Nachdem die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen am ersten
Septemberwochenende in Klausur gegangen waren, wird jetzt weiter an den
Änderungsanträgen gefeilt. Bei den meisten Vorschlägen herrscht in der
Koalition Konsens, andere Punkte sind noch offen. Zur Anpassung der
Großhandelszuschlags etwa wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG)
noch einen Prüfbericht vorlegen.
Abstimmung läuft: Die schwarz-gelbe Bundesregierung feilt am AMNOG Foto: Elke Hinkelbein
Weitere Berichte werden demnach vom Ministerium zur
Zytostatikaversorgung, zur Heimversorgung mit Blistern sowie zu einer
Mehrkostenregelung für Arzneimittel ohne Festbetrag vorgelegt.
Ebenfalls noch geprüft wird, inwiefern der Herstellerrabatt auf die PKV
übertragen werden kann. Heiß diskutiert wird derzeit noch die Änderung
der Packungsgrößenverordnung.
Vorerst zurückgestellt sind die offenen Änderungsanträge zu den
Impfstoffpreisen. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA)
und die ABDA reichen hierzu Stellungnahmen ein. Ebenfalls
zurückgestellt ist ein Antrag zu Patientenberatungsstellen.
Beim Treffen am 5. September wurde bereits abgestimmt, dass auch für
Reimporte ein Herstellerabschlag von 16 Prozent gelten soll. Der
Preisabstand bleibt demnach bei 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent. Die
Koalition hatte sich zudem darauf verständigt, dass das BMG eine
Rechtsverordnung für die Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe erlässt.
Die privaten Krankenversicherer sollen künftig an der Verhandlung
über Erstattungsbeträge für nicht festbetragsregulierte Arzneimittel
teilnehmen. Den ausgehandelten Rabatt sollen die Hersteller direkt bei
der Abgabe gewähren. Dadurch soll ein Inkassorisiko wie beim
Herstellerabschlag vermieden werden. Ein neues Fehlerkorrekturverfahren
soll die Abwicklung der Herstellerabschläge verbessern.
Bei der Festlegung der Zuzahlungsfreistellungsgrenzen soll künftig
nicht mehr der Apothekeneinkaufspreis, sondern der
Herstellerabgabepreis als Grundlage dienen. Auch die Voraussetzungen,
unter denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittel wegen
Unzweckmäßigkeit von der Erstattung ausschließen kann, sollen
präzisiert werden.
Der nächste wichtige Termin ist die öffentlich Anhörung zum AMNOG am
29. September. Anfang Oktober wird der Regierungsentwurf im Bundestag
behandelt. Nach der Abstimmung mit dem Gesundheitsausschuss sind die
zweite und gegebenenfalls dritte Lesung für Anfang November terminiert.
Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 14. September 2010, 13:28 Uhr
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