• 01.05.2009 - ApoSecur® News Gesundheit: Krankenkasse fordert Zusatzbeitrag - Sonderkündigungsrecht greift

    Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten, kommt für diese dadurch ein Sonderkündigungsrecht zustande. Darauf weist die Verbraucherzentrale ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® News Gesundheit:

Krankenkasse fordert Zusatzbeitrag

Sonderkündigungsrecht greift


Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten, kommt für diese dadurch ein Sonderkündigungsrecht zustande. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Versicherte können ihre Mitgliedschaft dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags kündigen. Die Krankenkassen müssen auf das Sonderkündigungsrecht einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrags hinweisen. Laut der Zeitung "Die Welt" wollen 16 Kassen zum 1. Juli einen entsprechenden Aufschlag einführen. Rund 4,5 Millionen Menschen seien betroffen.

Wenn die Kasse den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht versäumt, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend, sagte die Verbraucherschützerin Gisela Rohmann. Nach einer Kündigung endet die Mitgliedschaft zum Ende des jeweils übernächsten Monats - vom Kündigungstermin an gerechnet. "Wird der Zusatzbeitrag in dieser Zeit schon fällig, müssten Versicherte, die gekündigt haben, diesen aber nicht mehr zahlen", erläuterte Rohmann. Wer sich über die zusätzliche Forderung ärgert und den Beitrag partout nicht zahlen will, sollte also sofort kündigen.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und des einheitlichen Beitragssatzes am Jahresanfang 2009 war die Möglichkeit eines Zusatzbeitrags eingeführt worden - samt einem dann eintretenden Sonderkündigungsrecht. Wird die Kündigungsfrist versäumt, erlischt das Sonderkündigungsrecht. Danach kann die Krankenkasse erst wieder nach 18 Monaten Zugehörigkeit gewechselt werden.

Das Sonderkündigungsrecht gelte grundsätzlich nicht, wenn zuvor ein Wahltarif mit einer längeren Bindungsdauer abgeschlossen wurde, fügte Rohmann hinzu. Wechselwillige sollten sich daher bei ihrer Krankenkasse über ihren Tarif und die Konditionen informieren. Die Höhe des Zusatzbeitrags darf laut dem Gesetz bis zu einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten betragen.

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen