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Staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen mit Investmentfonds boomen auch im zweiten Quartal 2009, wie aktuelle Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. zeigen.
Im zweiten Quartal 2009 haben mehr als 40.000 Bundesbürger einen Riester-Fondssparplan neu abgeschlossen. Die Zahl der staatlich geförderten Riester-Vorsorgeverträge mit Investmentfonds stieg damit im ersten Halbjahr auf rund 100.000, wie der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) mitteilte.
Staatlich gefördertes Vorsorgesparen mit Investmentfonds ist nach Angaben der Fondsbranche weiterhin sehr beliebt bei deutschen Anlegern. Mit den etwa 100.000 Neuverträgen zwischen Januar und Juni 2009 verwaltet die Investmentfonds-Branche jetzt beinahe 2,5 Millionen Riester-geförderte Fondssparpläne.
Starke Nachfrage trotz Finanzkrise
Der BVI stellt heraus, dass Riester-Sparpläne auch während der Marktturbulenzen der vergangenen Quartale nachgefragt wurden. Die Entwicklung belegt die wachsende Bedeutung der Investmentfondsanlage für die private Altersvorsorge.
„Riester-Sparpläne mit Investmentfonds erfreuen sich unter Anlegern immer größerer Beliebtheit, weil die Kombination aus Renditechancen bei gleichzeitiger Garantie der eingezahlten Beiträge inklusive Förderung zu Beginn der Rentenphase attraktiv ist", erklärt der BVI.
Als weiterer Vorteil wird hervorgehoben, dass die Abgeltungsteuer bei allen Riester-Fondssparplänen nicht greift. So sind die laufenden Erträge während der Ansparphase steuerfrei.
Und bei der Auszahlung nach einer Mindestspardauer von zwölf Jahren und einem Mindestalter des Sparers von sechzig Jahren müssen die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert werden.
So funktioniert das Riestern
Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.
Man muss allerdings mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
Jetzt einfacher
Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien.
Dieses Hindernis ist inzwischen beseitigt. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich. (verpd)
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