Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Mietrecht
Die Rechtsprechung zur Kündigung wegen Eigenbedarfs hat sich in den vergangenen Jahren oftmals zu Gunsten des Vermieters ausgesprochen - auch die Nutzung als Büro oder als gelegentlich zu nutzenden Wohnraum kann hiernach ausreichen, um einen Mietvertrag wirksam zu kündigen. Aber auch die Interessen des Mieters, der in seiner Wohnung bleiben möchte, werden von den Gerichten berücksichtigt.
So in einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 29. Dezember 2016 (Az. 23 C 258/15), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist.
In der Entscheidung hatte der in Schwerin wohnhafte Vermieter Eigenbedarf an seiner vermieteten Wohnung in Berlin angemeldet und den Mietvertrag gekündigt. Der Vermieter gab an, er verwalte zum einen das Haus, in dem die vermietete Wohnung liege und auch weitere Objekte in Berlin. Hierzu sei seine Anwesenheit ein bis zweimal pro Woche regelmäßig erforderlich. Bisher habe er dies durch einen Aufenthalt im Hotel geregelt, diese Mühen und Kosten wolle er nun durch die Nutzung der Wohnung sparen. Auch weitere im Haus gelegene Wohnungen seien nicht geeignet, da diese zu klein oder zu schwer zu erreichen seien. Die Mieter räumten die Wohnung trotz Kündigung nicht. Sie waren der Auffassung, die vorgetragenen Gründe stellen keinen Eigenbedarf dar und die Kündigung sei nicht gerechtfertigt.
So sah es auch das Gericht. Zwar sei durch den Bundesgerichtshof festgestellt, dass auch eine teilgewerbliche Nutzung ausreichen kann. Auch kann die günstigere Lage zum Arbeitsplatz einen Grund darstellen. Dennoch muss die Abwägung der gegensätzlichen Interessen mit Blick auf die Bedeutung der jeweiligen Nutzung vorgenommen werden. Die Wohnung stellt in der Regel den Mittelpunkt der privaten Existenz dar. Die angegebene Nutzungszeit ist aber hier so kurz, dass sie typischerweise durch andere Unterkünfte, wie Hotel oder Pension, angemessen abgedeckt werden kann. Gleiches gilt bei einer nur sporadischen Nutzung über längere Zeit. Auch hier lässt sich der Bedarf des Vermieters auf zumutbare Weise anders befriedigen. Der Wunsch, das Eigentum zu nutzen ist nicht automatisch vorrangig; es soll gerade nicht erreicht werden, dass der Mieter weichen muss, nur weil der Vermieter die Wohnung gelegentlich benutzen möchte.
Deutscher Anwaltverein, Urteil 23 C 258/15 des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 29.12.2016
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de