• 31.12.2013 – Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet

    SICHERHEIT – Steuer & Recht In seinem Urteil vom 25. Juli 2013 (Aktenzeichen: 1 K 16/13) hatte der 1. Senat des Finanzgerichts darüber zu befinden, ob der ab März 2012 g ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet

 

In seinem Urteil vom 25. Juli 2013 (Aktenzeichen: 1 K 16/13) hatte der 1. Senat des Finanzgerichts darüber zu befinden, ob der ab März 2012 geltend gemachte Kindergeldanspruch für die Tochter des Klägers deshalb ausgeschlossen war, weil der Tochter gegen den Vater ihres eigenen Kindes ein Unterhaltsanspruch zustand. Diese Sichtweise hatte die Familienkasse unter Berufung auf die früher hierzu ergangene BFH-Rechtsprechung sowie auf ihre auf dieser Grundlage ergangene Dienstanweisung vertreten.

Der 1. Senat ist dem nicht gefolgt, er hat das begehrte Kindergeld zugesprochen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld lägen vor. Hierfür sei es nicht erforderlich, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befinde. Soweit der BFH eine solche früher für erforderlich gehalten habe, habe er seine Sichtweise mittlerweile geändert. Ob ein Kind wegen eigener Einkünfte und/oder Bezüge typischerweise nicht auf Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesen und deshalb nicht als Kind zu berücksichtigen sei, sei nicht bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG zu ermitteln, sondern sei - bis 2011 - erst auf einer zweiten Stufe bei der Prüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgebenden Grenzbetrag überschritten hätten.

Nach der seit 2012 geltenden gesetzlichen Regelung komme es gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG für die Festsetzung des Kindergeldes aber auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr an. Damit habe der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen, dass Kindergeld bei Vorliegen eines Berücksichtigungstatbestandes auch dann zu gewähren sei, wenn dem Kind unabhängig vom Elternhaushalt ausreichende Mittel - z. B. in Gestalt von Unterhaltsansprüchen gem. § 1615 l BGB oder Ausbildungsvergütungen - zur Bestreitung seines Unterhaltes zur Verfügung stünden.

Zahlreiche Finanzgerichte teilen diese Sichtweise (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2013, 10 K 1940/13 Kg, EFG 2013, 1863; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. September 2013, 4 K 951/12; FG Münster, Urteil vom 20. September 2013, 4 K 4146/12 Kg; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2013, 10 K 3113/13 Kg; Niedersächsisches FG, Urteil vom 3. Dezember 2013, 13 K 194/13).

Der Senat hat die Revision zugelassen, das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 60/13 geführt. Außerdem sind weitere Revisionsverfahren zu der geschilderten Problemlage anhängig.

FG Schleswig-Holstein, Urteil 1 K 16/13 vom 25.07.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen